Oberverwaltungsgericht lehnt Eilantrag der Veranstalter ab
20.04.2024 - Nun ist es endgültig: Die A39 darf für die für morgen geplante Fahrrad-Demo nicht genutzt werden. Das entschied heute das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg und verwarf damit eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg. Zur Begründung führte das Gericht unter anderem die mögliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer an.



















