Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag des AfD-Politikers ab
Lüneburg, 18.08.2026 - Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat den Eilantrag des Amelinghausener AfD-Politikers Stephan Bothe auf Zulassung zur Wahl des Landrates des Landkreises Lüneburg abgelehnt. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass ein solcher Antrag dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz widerspreche. Bothe kündigte unterdessen an, gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.








