Innenministerium spricht sich gegen Kandidatur von AfD-Politiker Stephan Bothe aus
Lüneburg, 23.07.2026 - Noch sechs Tage, dann wird Stephan Bothe wissen, ob er weiter für das Amt des Landrats des Landkreises Lüneburg kandidieren darf. Dann, am 29. Juli, wird der Wahlausschuss des Landkreises dem AfD-Politiker mitteilen, ob er auf dem Boden des Grundgesetzes steht oder Bedenken an seiner Verfassungstreue bestehen, die einen Ausschluss seiner Kandidatur rechtfertigen. Das Ergebnis scheint vorhersehbar, nachdem das Innenministerium in Hannover Bothe die Eignung abgesprochen hat – was den Verdacht nahelegt, dass vor allem parteipolitische Beweggründe den Ausschlag geben.















