Warum ein Wahlausschuss nicht über die Zulässigkeit einer Kandidatur für ein Wahlamt entscheiden sollte
Lüneburg, 20.08.2026 - Das passive Wahlrecht, das Recht, bei einer Wahl als Kandidat antreten zu dürfen, gehört zu den Grundrechten einer freiheitlichen Demokratie. Es zu verwehren, bedarf gewichtiger Gründe und diese liegen im Ermessen von Gerichten. Nachdem mehrere AfD-Politiker von Wahlausschüssen als Kandidaten für das Amt des Landrats oder des Oberbürgermeisters bei der anstehenden Kommunalwahl in Niedersachsen wegen Zweifeln an deren Verfassungsuntreue ausgeschlossen wurden, stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit eines solchen Ausschlusses und damit die nach einer politischen Voreingenommenheit eines Wahlausschusses, der darüber befinden darf, wie das Bespiel Lüneburg zeigt.











