Hannover bestätigt Förderfähigkeit der Elbbrücke in Neu Darchau – Förder-Millionen sind aber noch lange nicht gesichert
Lüneburg, 12.02.2026 - Die Vorbereitungen für den Bau der Elbbrücke zwischen Darchau und Neu Darchau haben eine wichtige Hürde genommen. Wie der Landkreis Lüneburg in der jüngsten Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses mitteilte, liegt nun die seit langem erhoffte Bestätigung für die Förderfähigkeit des Projekts durch das Land Niedersachsen vor. Danach kann sich Hannover mit bis zu 75 Prozent am Bau der Brücke beteiligen. Eine Zusage ist damit aber noch nicht verbunden.
Die gute Nachricht kam von der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover. Sie teilte mit, dass die grundsätzliche Förderfähigkeit des Projekts mit bis zu 75 Prozent der Projektkosten gegeben sei. Bei den derzeit veranschlagten Kosten von 96,5 Millionen Euro wären damit 72,2 Millionen Euro förderfähig, der Rest entfiele auf den Landkreis.
Bei Landrat Jens Böther löste das Erleichterung aus, er sprach von "ausgezeichneten Neuigkeiten" für die Kreisverwaltung und für die Menschen im Amt Neuhaus. Nur: Eine Förderzusage ist damit noch nicht verbunden. Um diese zu erhalten, muss der Landkreis erst noch einen entsprechenden Antrag stellen. Voraussetzung dafür wiederum ist, dass der Planfeststellungsbeschluss steht, der aber noch auf sich warten lässt. Karsten Schulz, Pressesprecher des Landkreises, geht aber davon aus, dass der Beschluss "Ende März oder Anfang April" vorliegen wird.
◼︎ Neuer Beschluss durch den Kreistag erforderlich
Damit aber noch nicht genug. Denn der Planfeststellungsbeschluss kann immer noch gerichtlich angefochten werden, was bekanntlich zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen führen kann. Und auch der Kreistag, der den Landkreis bislang nur beauftragt hat, einen Planfeststellungsbeschluss herbeizuführen, kommt dann erneut ins Spiel. Er muss beschließen, die Brücke auf der Basis dieses Beschlusses auch tatsächlich zu bauen – was angesichts des voraussichtlichen Eigenanteils des Landkreises von rund 25 Millionen Euro und der derzeit leeren Kreishaus-Kassen alles andere als sicher sein dürfte.
Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang aber auch, dass die Gültigkeit des Bescheids für die Förderfähigkeit der Elbbrücke befristet ist, und zwar bis zum 27. Januar 2031. Sollte es also zu Einsprüchen gegen den noch ausstehenden Planfeststellungsbeschluss kommen, müsste angesichts der aktuellen Prozesszeiten bei den Verwaltungsgerichten mit einer nicht unbedeutenden Zeitverzögerung gerechnet werden.
◼︎ Haushaltslage entscheidet
Und selbst bei einem letztlich nicht mehr anfechtbaren Planfeststellungsbeschluss ist noch nicht ausgemacht, dass der Landkreis die erhofften Förder-Millionen von Hannover auch bekommt. Denn die jetzt attestierte Förderfähigkeit ist für die Landesregierung nicht auch eine automatische Zahlungsverpflichtung. Sie darf angesichts ihrer jeweiligen Haushaltslage entscheiden, mit welchem Betrag sie bei der Elbbrücke dabei sein will.
Auf den Landkreis kommt also noch einiges zu. Wenn alles wie geplant läuft und der Planfeststellungsbeschluss problemlos durchgeht, kann der Landkreis seinen Förderantrag bis zum 1. Oktober stellen, um die gewünschte Förderung ab 2027 zu erhalten. Falls nicht, darf der Antrag erst ein Jahr später gestellt werden. Bis 2031 ist es also näher als manch einer derzeit vielleicht vermutet.
◼︎ Politische Fehlinterpretationen
Die positive Botschaft aus Hannover hat umgehend zu Reaktionen in den politischen Lagern geführt, allerdings auch zu Fehldeutungen. So lässt der hiesige CDU-Landtagsabgeordnete Uwe Dorendorf gemeinsam mit seiner Lüneburger CDU-Landtagskollegin Anna Bauseneick erklären: "Die Förderzusage schafft Klarheit und Planungssicherheit. Das Projekt hat eine lange Vorgeschichte. Jetzt ist ein weiterer entscheidender Schritt erreicht." Dass hier keine Förderzusage gegeben, sondern lediglich die Förderfähigkeit attestiert wurde, scheint bei beiden noch nicht angekommen zu sein.
Auch die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Lüneburg ist nicht auf dem Stand. Deren Vorsitzender Patrick Pietruck glaubt ebenfalls, mit dem Bescheid aus Hannover auch schon die Fördermittel in der Hand zu haben: "Mit der nun bestätigten Förderfähigkeit der Elbbrücke bei Neu Darchau und der Zusage des Landes Niedersachsen, 75 Prozent der Kosten zu übernehmen, ist ein entscheidender Durchbruch erreicht." Doch davon ist Hannover bislang noch weit entfernt.

