Lüneburgs Stadtrat beschließt Resolution zur EU-Wahl
Lüneburg, 03.06.2024 - Kurz bevor am kommenden Sonntag, 9. Juni, in Deutschland die Wahllokale für die Wahl zum Europäischen Parlament öffnen, mehren sich verstärkt die Aufrufe, zur Wahl zu gehen. Da wollte auch der Rat der Stadt Lüneburg nicht abseits stehen und schloss sich dem Appell des Niedersächsischen Städtetags an. Tenor: "Nur wer zur Wahl geht, kann mitgestalten." Was aber wohl nur Wenige wissen: Das EU-Parlament selbst hat gar kein Initiativrecht.
Es gehört zu den bedeutendsten Privilegien demokratisch gewählter Parlamente: das Recht, Gesetze aus den eigenen Reihen auf den Weg zu bringen. Anders als etwa der Bundestag aber verfügen die EU-Parlamentarier über dieses Recht, auch Initiativrecht genannt, nicht. Sie sind davon abhängig, was ihnen die Exekutivorgane der EU, im Wesentlichen die EU-Kommission, zur Zustimmung vorlegen. Lediglich ein Vorschlagsrecht wurde dem Parlament zugebilligt, dem aber die Kommission nicht folgen muss.
Warum aber hat ausgerechnet das EU-Parlament kein Initiativrecht? Es war die Sorge der Gründungsmitgliedstaaten, dass die europapolitische Agenda mit einer Vielzahl konkurrierender Vorschläge der verschiedenen nationalen Regierungen überfrachtet würde. Mit dem Initiativmonopol der Kommission sollte das verhindert werden, wie der Blog "Der (europäische) Föderalist" ausführt. Tendenzen, dass dies absehbar geändert wird, sind derzeit nicht zu erkennen, seien im Prinzip aber auch nicht erforderlich, wie es in einer vom Europäischen Parlament beauftragten Studie heißt.
"Nur wer sich beteiligt und seine Stimme abgibt, kann die Richtung mitbestimmen! Eine schweigende Mehrheit überlässt die Zukunft der Europäischen Union anderen Kräften", heißt es in dem Appell des Niedersächsischen Städtetags weiter. Dem hat sich der Rat der Stadt mit deutlicher Mehrheit in seiner jüngsten Sitzung mit einer Resolution angeschlossen. Darin werden die Wahlberechtigten aufgefordert, "das Stimmrecht am 9. Juni 2024 für die Unterstützung einer demokratischen Partei zu nutzen und die Zukunft der Europäischen Union in die eigene Hand zu nehmen."
◼︎ Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt
In Lüneburg sind rund 60.000 Menschen wahlberechtigt und können am Sonntag, 9. Juni, zwischen 8 und 18 Uhr ihre Stimme in einem von 66 Wahllokalen im Stadtgebiet abgeben.
Erstmals dürfen zur Europawahl in Deutschland auch Jugendliche wählen. Das Mindestalter für die Wahlberechtigung wurde für diese Europawahl von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt. In Niedersachsen wird der Anteil der 16- bis unter 18-jährigen Wahlberechtigten den Schätzungen zufolge 2,2% betragen, davon etwa 71.000 junge Frauen und 67.000 junge Männer.
Die Europawahl ist eine seit 1979 in der EU alle fünf Jahre stattfindende unmittelbare, freie und geheime Wahl, bei der die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt werden. Am 9. Juni stehen in Deutschland insgesamt 1.413 Kandidaten zur Wahl für die der Bundesrepublik Deutschland zugewiesenen 96 Parlamentssitze.
Bei der ersten Europawahl 1979 betrug die Wahlbeteiligung in Niedersachsen 70,0 Prozent (Deutschland: 65,7%). Dieses Ergebnis konnte bei keiner anderen Europawahl mehr erreicht werden. Zur Europawahl im Jahr 2019 lag die Wahlbeteiligung in Niedersachsen bei 61,5 Prozent (Deutschland: 61,4%). Die Wahlbeteiligung in der gesamten EU lag 2019 bei 50,7 Prozent.