Beweislast bei Schäden durch Tiefenbohrungen soll künftig beim Verursacher liegen
Hannover, 17.01.2013 - Niedersachsens Wirtschaftsminister Jörg Bode setzt sich für eine Reform des Bergschadensrechts ein. Anlässlich der heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates machte Bode deutlich, dass eine Umkehr der Beweislast bei Schäden erforderlich sei, die durch Tiefenbohrungen und den Betrieb von Kavernenspeichern entstünden. Derzeit liege die Beweislast bei den Geschädigten, die aber wegen der damit verbundenen Kosten und des Aufwands oft gar nicht in der Lage seien, ein entsprechendes Beweisverfahren führen zu können. Eine Gesetzesreform könnte auch für den Landkreis Lüneburg von Bedeutung sein.