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Die Wahl in Niedersachsen

Informationen zur Landtagswahl auf LGheute

Lüneburg, 08.01.2013 - Während sich die grünen Spitzenpolitiker Göring-Eckardt, Trittin und Özdemir dieser Tage in Lüneburg den Kopf zerbrechen, wie sie bei der Bundestagswahl im September punkten können, konzentrieren sich die Lüneburger selbst lieber auf die bevorstehende Landtagswahl am 20. Januar. Schließlich gilt es, den eigenen Einfluss in Hannover durch geeignete Kandidaten zu sichern und Hansestadt und Landkreis für die nächsten fünf Jahre mehr oder weniger unbeschadet über die Runden zu bringen.

Wie aber am 20. Januar gewählt wird, wer zur Wahl steht, welche Stimmen zählen und wie sie sich letztlich im Landesparlament wiederfinden lassen, wer aktuell vorn liegt und wer am Wahltag das Rennen gemacht hat - all das erfahren LGheute-Leser an dieser Stelle und zum Nachlesen in der Extra-Rubrik Landtagswahl Niedersachsen im Menü "Landkreis".

 

Das Wahl-Procedere

Seit 1999 finden die Wahlen zum Niedersächsischen Landtag alle fünf Jahre statt, zuvor wurde alle vier Jahre ein neues Parlament gewählt. Bei der Wahl können wie bei der Bundestagswahl zwei Stimmen abgegeben werden: eine Erst- und eine Zweitstimme.

Mit der Erststimme wählt man einen bestimmten Kandidaten aus dem Wahlkreis des jeweiligen Wohnortes. Der Landkreis Lüneburg wird von drei Wahlkreisen berührt:

  • Wahlkreis 47 "Uelzen" mit der Samtgemeinde Ilmenau
  • Wahlkreis 48 "Elbe" mit der Gemeinde Adendorf, dem Amt Neuhaus, der Stadt Bleckede und den Samtgemeinden Dahlenburg, Ostheide und Scharnebeck
  • Wahlkreis 49 "Lüneburg" mit der Hansestadt Lüneburg und den Samtgemeinden Amelinghausen, Gellersen und Bardowick.

Wer die meisten Erststimmen eines Wahlkreises auf sich vereinigt, zieht als Direktkandidat in den Landtag ein und hat dort Sitz und Stimme, selbst dann, wenn seine Partei nicht die landesweite 5-Prozent-Hürde schaffen sollte.

Insgesamt gibt es in Niedersachsen 87 Wahlkreise und damit 87 direkt gewählte Abgeordnete. Der Landtag, also das Parlament, hat aber 135 Sitze. Die übrigen 48 Sitze werden anhand der Zweitstimmen aufgeteilt, die eine Partei landesweit von den Wählern erhalten hat.

Sollte eine Partei in den Wahlkreisen mehr Sitze erringen, als ihr nach ihrem Gesamtstimmenergebnis zusteht, darf sie diese Sitze - sogenannte Überhangmandate - behalten. Damit es dabei nicht zu einer Verfälschung des Wahlergebnisses insgesamt kommt, wird die Gesamtzahl der Landtagsmandate (135) um die doppelte Zahl der Überhangmandate erhöht; die Sitzverteilung im Landtag wird dann entsprechend der erhöhten Gesamtanzahl an Sitzen neu berechnet.

Weitere Informationen unter http://www.landtag.niedersachsen.de/infothek_landtagswahlen/.

 

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