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Und wo lasse ich mein Kind?

100 Wörter zum Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung - Landtagskandidaten beziehen Position

Lüneburg, 07.01.2013 - Viele Eltern, die ihre Kinder nicht zuhause betreuen können oder wollen, rechnen ab August mit einem festen Betreuungsplatz für ihre Jüngsten. Einen entsprechenden Rechtsanspruch darauf haben sie dann zwar, doch ob die Kommunen auch jeden Wunsch erfüllen können, bleibt abzuwarten. Neben dem Bund steht auch das Land Niedersachsen in der Pflicht, die Kommunen bei dieser Aufgabe zu unterstützen. LGheute hat bei den Kandidaten zur Landtagswahl am 20. Januar nachgefragt, wie sie - sollten sie in den Landtag einziehen - zu dieser Verantwortung stehen. Wie immer durften ihre Antworten nicht mehr als 100 Wörter umfassen.


LGheute
: Vom 1. August 2013 an besteht für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. In Niedersachsen soll dann für jedes dritte Kind unter drei Jahren ein Betreuungsangebot - entweder in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege - bereitstehen. Doch ist diese Zahl tatsächlich realistisch? Schließlich spiegelt sie nur den landesweiten Durchschnitt wider, der aber nicht für alle Kommunen gleichermaßen zutrifft. Werden sich Eltern also auf den zugesagten Betreuungsplatz auch wirklich verlassen können?

Wie wollen Sie als Mitglied des Niedersächsischen Landtags oder der Landesregierung sicherstellen, dass die Kommunen im Landkreis Lüneburg ihre Verpflichtungen erfüllen können?

Dr. Bernd Althusmann, CDU: "Die CDU-geführte Landesregierung hat gemeinsam mit dem Bund und den niedersächsischen Kommunen seit 2008 erheblich in den Ausbau der frühkindlichen Betreuungsangebote investiert! Rund 330 Millionen Euro Landes- und Bundesmittel stehen zur Erfüllung des Rechtsanspruches zum 1. August 2013 zur Verfügung! Stadt und Landkreis Lüneburg haben aus diesen Mitteln bisher rund 5,5 Millionen Euro erhalten. Damit konnte die Ausbaudynamik in unserer Region so deutlich gesteigert werden, dass Lüneburg insgesamt zu den stärksten Regionen in Niedersachsen gehört! Durch weitere Bundes- und Landesmittel wird das Land ab August 52 Prozent der Kosten tragen. Somit wird der Ausbau der Kinderbetreuung im Raum Lüneburg gelingen."

Andrea Schröder-Ehlers, SPD: "Die Bilanz von CDU/FDP bei Betreuungsangeboten ist schlecht, das Land hat viel zu wenig getan. Bei der Versorgungsquote mit Krippenplätzen für Kinder unter drei Jahren liegt Niedersachsen mit rund 22 Prozent im Bundesvergleich weit zurück. Auch die kommunalen Spitzenverbände haben darauf hingewiesen, dass die 35-prozentige Quote in vielen Regionen nicht erreicht werden kann. Darüber hinaus sind in den Städten oft noch viel mehr Plätze nötig. Was das Land versäumt hat, wurde in Lüneburg mit Eigenmitteln ausgeglichen. Ich werde mich weiterhin für ein besseres Kinderbetreuungsangebot einsetzen. Die SPD wird das Betreuungsgeld wieder abschaffen, um diese Finanzmittel für weitere Betreuungsplätze zu verwenden."

Dr. Edzard A. Schmidt-Jortzig, FDP: "Ob eine Betreuungsquote von 33 Prozent realistisch ist, wird sich zeigen. Die FDP setzt auf flexible Betreuungsmöglichkeiten. Die Bildung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren ist nicht nur in Krippen, sondern auch bei Tagesmüttern möglich. Ich setze mich dafür ein, dass die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Bundesmittel zunächst in den Ausbau von Krippen und Betreuungsplätzen fließen, bis der Rechtsanspruch erfüllt werden kann. Gleichzeitig sollen zusätzliche Investitionsmittel vom Land zur Verfügung gestellt werden. Betriebskindergärten und private Träger müssen bei der Investitions- und Betriebskostenförderung mit den öffentlichen und freien Trägern gleichgestellt werden. Bürokratische Hindernisse - vor allem im Genehmigungsverfahren - müssen abgebaut werden."

Detlev Schulz-Hendel, Bündnis 90/Die Grünen: "Auch wenn beim  Ausbau von Krippen- und Kindergartenplätzen in Stadt und Landkreis Lüneburg die geforderte Quote von 35 Prozent erreicht wird, so ist das nur möglich, weil beispielsweise die Stadt Lüneburg selbst hierfür rund 1,5 Millionen Euro investiert, da die finanziellen Mittel durch Land und Bund nicht ausreichend sind. Der tatsächliche Bedarf an Krippenplätzen liegt bei ca. 47 Prozent. Deshalb ist dringend eine Bundesratsinitiative erforderlich, um das unsinnige Betreuungsgeld zu stoppen. Allein in Niedersachsen fehlen durch das Betreuungsgeld in 2013 und 2014 rund 160 Millionen Euro für den notwendigen Ausbau der Plätze und für die qualitative Verbesserung in Kindertagesstätten."

Michèl Pauly, Die Linke: "Das Land muss den Kommunen unverzüglich Mittel zum Kita-Ausbau zur Verfügung stellen, damit die Kita-Platzgarantie zumindest mit einem Jahr Verzug eingelöst werden kann. Wir haben zu wenige Erzieher, der Ausbau der Betreuungsplätze stockt. Zur Finanzierung ist der Bund durch das Konnexitätsprinzip - "wer bestellt, der zahlt" - verpflichtet. Daher soll Niedersachsen die an Kommunen weitergegebenen Mittel beim Bund vollständig zurückfordern.
Kita muss beitragsfrei werden - was bisher nur versprochen wurde, muss endlich eingehalten werden. Dafür muss das sinnlose Betreuungsgeld noch vor Einführung wieder zurückgenommen und diese Mittel den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Dafür hat Niedersachsen eine Klage gegen das Betreuungsgeld zu prüfen."

Torbjörn Bartels, Piraten-Partei: "An der Kita-Problematik sieht man wieder einmal gut, dass Gesetze, die geschaffen werden, von unserer Regierung immer recht stiefmütterlich behandelt werden. Dass es ab diesem Jahr den Anspruch gibt, ist nun seit 2008 bekannt. Eine Abwälzung auf die Kommunen, die ohnehin schon klamm sind, war leider wenig förderlich. Es hätte von Anfang an von Bund und Ländern Geld in die Hand genommen werden müssen, um dieses Ziel zu erreichen. Genau das muss auch nun getan werden, um zumindest noch ein wenig zu retten. Ich würde mich dafür einsetzen, dass das Land finanzielle Unterstützung leistet, um die Kitaplätze zu erhöhen."

Horst Gilles, Bündnis 21/RRP: "Wir als Bündnis 21/RRP können zwar in den wenigen Wochen, die zwischen unserer Arbeitsaufnahme im Landtag und dem 1. August liegen, die Versäumnisse der noch amtierenden Landesregierung nicht aufholen, werden aber alles tun, damit der Rechtsanspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz möglichst noch in diesem Jahr erfüllt wird.
Im übrigen möchten wir nicht mit Durchschnittszahlen arbeiten, dazu sind die Landesfläche und die Einwohnerzahl zu groß, aber wir werden Schwerpunkte dort setzen, wo die Probleme bisher deutlich vernachlässigt wurden. Mit uns wird es keine Aussagen mehr geben, die nicht erfüllt werden können!"

 

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