Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren ab 2013 - Bedarfsplanung veröffentlicht
Landkreis, 24.04.2012 - Der Landkreis Lüneburg stellte jetzt die Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung für die Jahre 2012 bis 2014 vor. Ziel des Kreises ist es, die vom Gesetz geforderte Betreuungsquote zu erfüllen und eine 35-prozentige Versorgung aller Kinder unter drei Jahren in den nächsten Jahren sicherzustellen. Ab dem 1. August 2013 haben Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.