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Impfpflicht für Gefügelbestände

Landkreis, 07.11.2011 - Das Veterinäramt erinnert an die routinemäßige Impfpflicht bei den Geflügelbeständen im gesamten Landkreis Lüneburg gegen die Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease, ND). Vorbeugend sollten alle Geflügelhalter des Landkreises Lüneburg ihre Tiere regelmäßig gegen die hochansteckende Viruskrankheit von Hühnern und Puten impfen lassen.

„Für den Menschen geht vom Virus keine ernsthafte Gefahr aus, jedoch für anderes Geflügel und wildlebende Vögel“, sagt Thomas Volksdorf, Veterinär beim Landkreis Lüneburg, „wer neben Hühnern und Puten noch anderes Geflügel hält, beispielsweise Tauben oder Perlhühner, sollte diese auch gegen die Newcastle-Krankheit impfen lassen.“

Der Impfstoff kann beispielsweise über das Tränkwasser verabreicht werden. Die Newcastle-Krankheit verbreitet sich über die Luft sowie von Tier zu Tier weiter. Auch wild lebende Vögel, wie Enten oder Gänse, können die Erreger weiter übertragen. Die Einhaltung der Impfpflicht wird stichprobenartig überprüft.

Weitere Informationen über die Impfpflicht und die Newcastle-Krankheit beim Landkreis Lüneburg, Veterinäramt. Ansprechpartner ist Thomas Volksdorf, Telefon: 04131-26-1413, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

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