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Alice Weidel kommt nach Bleckede

AfD-Vorsitzende dürfte umstrittene Lüneburger Wahlausschuss-Entscheidung ins Visier nehmen

Mit diesem Plakat wirbt die AfD für die Veranstaltung am 9. September. Grafik: AfDLüneburg, 03.08.2026 - Wer im Wahlkampf steht, setzt entweder auf prominente Unterstützung aus den oberen Parteikreisen, weil es Stimmen verspricht, oder verzichtet lieber darauf, weil es Stimmen kosten könnte – Regierungspolitiker sind deshalb gegenwärtig nicht überall willkommen. Der AfD-Kreisverband Lüneburg hat sich für die erste Variante entschieden – die AfD regiert ja auch noch nicht – und die Co-Vorsitzende der AfD Alice Weidel eingeladen. Am 9. September, vier Tage vor der Kommunalwahl in Niedersachsen, kommt sie nach Bleckede. Ein Thema dürfte dabei besonders im Mittelpunkt stehen.

Stephan Bothe darf für die Kommunalwahl am 13. September nicht für das Landratsamt des Landkreises Lüneburg kandidieren. Diese Entscheidung des Wahlausschusses des Landkreises Lüneburg, getroffen am 29. Juli, dürfte viele Wähler im Landkreis Lüneburg vor den Kopf gestoßen haben. Und selbst Politiker anderer Parteien zeigten sich anschließend irritiert. Die einhellige Kritik: Eine solche Entscheidung, die einen massiven Eingriff in die vom Grundgesetz garantierten Rechte verletzt, stehe dem Wahlausschuss nicht zu, darüber dürften allein Gerichte entscheiden.

Der Wahlausschuss, verpflichtet, die antretenden Kandidaten bei begründetem Zweifel auf deren Verfassungstreue zu überprüfen, hatte sich Stephan Bothe vorgenommen und um Einschätzung der niedersächsischen Kommunalaufsicht gebeten – einer Behörde, die dem SPD-geführten Innenministerium unterstellt ist. Besonders daran: Die Kommunalaufsicht stützt sich dabei auf Einschätzungen des niedersächsischen Verfassungsschutzes, einer Behörde, die ebenfalls dem Innenministerium unterstellt und entsprechend weisungsgebunden ist. Weil hier von vielen eine unzulässige politische Einflussnahme eines Ministeriums vermutet wird, war die Welle der Empörung groß, auch weit über die Landesgrenzen hinaus.

Alice Weidel, davon ist auszugehen, wird diese Entscheidung an dem Abend am 9. September in Bleckede als parteipolitisch motiviert und als weitere gezielte Diskriminierung der AfD brandmarken – erwartbar, wie viele Politiker hinter mehr oder weniger vorgehaltener Hand einräumen und sich deshalb alles andere als glücklich mit der Entscheidung des Wahlausschusses zeigen. 

Die Veranstaltung findet statt am 9. September um 18 Uhr im Bleckeder Haus in Bleckede, Schützenweg 1. Der Eintritt ist frei, die Entscheidung, wer eingelassen wird, behält sich die AfD vor. Man darf davon ausgehen, dass auch diese Veranstaltung wie die vorangegangene mit Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, am 31. Januar in Bleckede, wieder von Protesten begleitet werden wird. 

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Kommentare  
Klitzekleine Ahnung, riesengroße Meinungen, nicht wahr die AfD-Stimmen "TommyNr6", "Falcone" und "Stephan K"?

Nachrichtendienste sind in keinem Land der Erde von den jeweiligen Regierungen "unabhängigen Behörden".

Die Pendants zum deutschen Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) – also der nationale Inlandsnachrichtendienst – funktioniert in den von Ihnen genannten Ländern wie folgt:

In Italien dient die "Agenzia Informazioni e Sicurezza Interna" (AISI) dem Schutz der inneren Sicherheit, der Spionageabwehr, der Bekämpfung von Terrorismus und von Aktivitäten gegen die Verfassung.

In Frankreich hat die "Direction générale de la Sécurité intérieure" (DGSI) die Aufgabe der Terrorismusbekämpfung, der Spionageabwehr, der Abwehr von Cyberkriminalität und der Überwachung potenziell staatsgefährdender Gruppierungen.

In England (UK) kümmert sich der "Security Service" (MI5) um den Schutz der nationalen Sicherheit, um Terrorismusabwehr, um Spionageabwehr und um den Schutz vor staatsgefährdenden Bedrohungen im Inland.

Obwohl alle drei Dienste dieselbe Kernaufgabe wie das deutsche BfV haben (Schutz des Landes vor Gefahren aus dem Inneren sowie Spionageabwehr), gibt es zwei wesentliche Unterschiede:

1. Das deutsche BfV hat aufgrund des sogenannten Trennungsgebotes strikt KEINE polizeilichen Befugnisse (kein Festnahmerecht, keine Exekutivgewalt). Beim britischen MI5 ist dies ähnlich, er arbeitet für Festnahmen eng mit der Polizei zusammen. Die französische DGSI und die italienische AISI sind hingegen deutlich enger an die nationalen Polizeistrukturen angegliedert bzw. besitzen teilweise weiterreichende exekutive Ermittlungskompetenzen.

2. Das deutsche System ist durch die Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) FÖDERAL aufgeteilt. Die Dienste in Italien, Frankreich und Großbritannien sind dagegen rein zentralistisch organisiert.
Das klingt für mich wie die Stellungnahme eines SED-Funktionärs. Der Block bröckelt an der Fassade zuerst...
Wer hat eigentlich den redaktionellen Text verfasst? Er ist tendenziös und manipulativ. Der Casus Bothe wird hier unnötig und meinungsgetrieben ausgerollt.
Warum ist das nötig? Und immer wieder: Qui Bono? Die Antwort stelle ich mir interessant, aber dennoch erwartbar, vor.
Das Erwähnen des undemokratischen Aktes, den Spitzenkandidaten (und einige andere Kandidaten) der größten Oppositionspartei des herrschenden Kartells aus dem Rennen zu nehmen und seine Darstellung entsprechen nicht dem gewohnten Propagandaniveau und werden also als tendenziös wahrgenommen. Aus meiner Sicht ist allparteilicher Informationsabgleich hilfreich zur Orientierung.
Ist die SPD evtl die verfassungsfeindliche Partei wenn sie oppositionelle Kandidaten ausschließt??
ERSTENS hat NICHT „die SPD“ den AfD-Kandidaten Stephan Bothe ausgeschlossen, sondern sechs von sieben stimmberechtigte Mitglieder (d. h. eine Mehrheit von über 85 Prozent) des WAHLAUSSCHUSSES, die - wie Schöffen bei Gericht - die Pflicht hatten, das Ehrenamt auszuüben, für das sie bestellt worden waren. Und ZWEITENS kann ein rechtsschutzbewehrtes Gesetz, das von der Parlamentsmehrheit demokratisch gewählter Landtagsabgeordneter (NICHT „von der SPD“) beschlossen worden ist und das einen auf eine Einzelperson anzuwendenden (z. T. höchstrichterlichen) Prüfmechanismus in Gang setzen soll, um auszuschließen, dass ein als Verfassungsfeind verdächtiger Protagonist einer gesichert extremistischen Partei in ein wichtiges kommunales Exekutivamt gelangt, solange nicht eo ipso verfassungsfeindlich sein, wie es vom Bundesverfassungsgericht nicht moniert worden ist.
Ein zusammengewürfelter Haufen Kreistagsabgeordneter setzt Art.32 Satz 2 GG faktisch außer Kraft:
Die Verwaltungsgerichte prüfen anschließend nur Formalien.
Der Ausgeschlossene darf nicht an der Wahl teilnehmen.
Die inhaltliche Prüfung beginnt erst nach der Wahl.
Dauer bis zur Entscheidung im Durchschnitt circa drei Jahre.
Klingelt es endlich ein klitzekleines bißchen ...
Genau, klingt ganz schön nach Räterepublik 1919 oder China 2026, das Ganze ist einer westlichen Demokratie im Jahre 2026 unwürdig. Komplett.
Das gesamte totalitär angehauchte Konstrukt wird vom BVerfG einkassiert werden.
Spätestens dann, wenn sich der Wind auch in anderen Bundesländern dreht und plötzlich linksgrüne Kandidaten mit Verbindungen zu linksextremistischen Organisationen von diesem hanebüchenen Konstrukt betroffen sind. Es reicht ja dann, wenn diese Organisationen im LandesVerfSBericht auftauchen, was nicht sonderlich schwer ist, da sich dann einige äußerst linke Organisationen plötzlich darin wieder finden werden. Der LandesVerfS ist nichts weiter als eine weisungsgebundene Behörde, den z.Bspl. die Grünen seit mehreren Dekaden auflösen wollten, bis es nicht mehr gegen sie ging, sondern gegen den politischen Gegner.
Übrigens ist diese Institution einzigartig in der gesamten westlichen Welt. Ein Inlandsgeheimdienst der pro-aktiv Äußerungen sammelt und diese unkontrolliert eigenständig bewertet und in einem Bericht auf Länder- und Bundesebene veröffentlicht. Weit vor der strafbewehrten Grenze. Weisungsgebundene Schwerpunktsetzung und umstritten hinsichtlich der Bewertungskriterien. Das erzählen sie mal einem Briten, Spanier oder Franzosen.
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