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Bothe darf nicht antreten

Kreis-Wahlausschluss spricht sich gegen Kandidatur des AfD-Politikers aus

Kleiner Ausschuss, große Wirkung: Sechs Mitglieder des Lüneburger Kreis-Wahlausschusses legten heute fest, dass Stephan Bothe nicht zum Landrat gewählt werden darf. Foto: LGheuteLüneburg, 29.07.2026 - Stephan Bothe darf nicht als Kandidat für das Amt des Landrats des Landkreises Lüneburg antreten. Das entschied der Kreis-Wahlausschuss in seiner heutigen Sitzung. Mehrheitlich sprachen sich sechs der sieben Ausschussmitglieder für den Ausschluss Bothes aus. Für ihre Entscheidung führten sie vor allem Zweifel an der Verfassungstreue des AfD-Politikers an. Er kündigte nach der Sitzung an, gegen die Entscheidung juristisch vorzugehen.

Das Ganze dauerte nur eine Stunde, dann verkündete die Ausschussvorsitzende und Kreis-Wahlleiterin Sigrid Vossers: "Nach Überzeugung der Mehrheit der Mitglieder liegen Zweifel vor, dass Stephan Bothe nicht jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintritt." 

Zuvor hatte sie vor den Ausschussmitgliedern und den rund vierzig im vollbesetzten Sitzungssaal anwesenden Teilnehmern und zahlreichen Pressevertretern noch einmal ausführlich das gesetzlich geregelte Verfahren erläutert. Gleich zu Beginn waren Vossers zwei Dinge wichtig: Zum einen der Hinweis, dass die Mitglieder des Wahlausschusses "nicht Vertreter der Parteien sind, von denen sie benannt wurden", zum anderen, dass der Maßstab zur Beurteilung, ob ein vorgeschlagener Kandidat auch zur Wahl zugelassen wird, lediglich danach zu beurteilen sei, ob berechtigte Zweifel an dessen Verfassungstreue bestehen. Es komme nicht darauf an, ob dafür auch konkrete Fakten vorliegen, so Vossers. Und: Die Mitglieder entschieden "eigenverantwortlich, weisungsfrei und mehrheitlich". Eine Beweisführung wie bei Gericht sei hierfür nicht erforderlich.

◼︎ Bothe akzeptiert Entscheidung nicht

Zehn Minuten nahmen sich die Ausschussmitglieder – neben der Ausschussvorsitzenden gehören dazu Inge Voltmann-Hummes (nominiert von der SPD), Theodor Bross (nominiert von der CDU), Rolf Bräuer (nominiert von den Grünen), Prof. Dr. Kathrin Padberg-Gehle (Nominierung vermutlich von der FDP, war bis Redaktionsschluss aber nicht gesichert), Andrea Brachwitz (nominiert von der AfD) und Volker Studt (nominiert von den Linken) – letztlich Zeit, die ihnen erst in der Sitzung von der Wahlleiterin vorgelegten Unterlagen zu den vier Landratsamt-Kandidaten – neben Stephan Bothe hatten auch Steffen Gärtner (CDU), André Schuler (SPD) und Thorsten Franz (Grüne) ihre Kandidatur angemeldet – zu studieren und sich ein Urteil zu bilden. 

Das mehrheitliche Urteil: Die vom Verfassungsschutz dargelegten Zweifel an der Verfassungstreue des Kandidaten Bothe seien nachvollziehbar, man schließe sich deshalb der Empfehlung der Kommunalaufsicht an, die von der Kreis-Wahlleiterin zuvor um Einschätzung gebeten worden war (LGheute berichtete).

Konkreter wurde lediglich Rolf Bräuer. Er habe große Zweifel an der Eignung Bothes. Schließlich sei er Mitglied der AfD, habe dort herausgehobene Positionen inne und sei zudem stellvertretender Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Hannover. Vor allem aber seine "pauschalierenden Äußerungen" zu einzelnen Bevölkerungsgruppen ließen Bothe als Landrat, für den ein Diskriminierungsverbot gelte, nicht zu, so Bräuer. 

◼︎ Hochjuritische Fragestellungen

Anders Ausschussmitglied Andrea Brachwitz. Gleich zu Beginn richtete sie mit ihrer Frage "Wer ist eigentlich Volljurist hier?" den Blick darauf, was seit Wochen Thema nicht nur in den Medien ist, seit die Rot-Grüne Mehrheit im Landtag von Hannover im Mai dieses Jahres das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz (NKWG) geändert hat, und woraufhin bereits zwei AfD-Bewerber nicht als Kandidaten zugelassen wurden. Dabei geht es im Kern um die Frage, ob ein Wahlausschuss berechtigt ist, ein per Verfassung verbrieftes Recht auf Kandidatur für ein Wahlamt zu tilgen. Eine solche Entscheidung, so die Kritiker und so auch Brachwitz, stünde nur Gerichten zu – die sich dazu aber noch nicht geäußert haben. 

"Hier geht es um hochjuristische Fragestellungen, die von Laien beantwortet werden sollen, noch dazu unter Zeitdruck", machte Brachwitz – neben Sigrid Vossers die einzige Volljuristin in der Runde – den Konflikt deutlich, der mit der im Mai erfolgten Novellierung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) erst geschaffen wurde. Sie warnte deshalb auch davor, die gerichtlich noch ungeklärte Sicht des Bundesverfassungsgerichts seitens der Auschussmitglieder ungeprüft zu übernehmen.

Sollte der Ausschuss sich darüber hinwegsetzen, werde an den Grundfesten der Demokratie gerüttelt, so Brachwitz. Wird dem Wähler die Möglichkeit der freien Wahl eines Kandidaten genommen, werde damit auch das aktive Wahlrecht ausgehebelt – ein unzulässiger Eingriff in die per Verfassung garantierten Rechte. Brachwitz wies aber auch auf einen weiteren Punkt: Nicht die Frage, ob Bothe Landrat wird – "das wird er aller Wahrscheinleichkeit ja gar nicht" –, sei entscheidend, sondern die Frage, ob ihm überhaupt die Chance gegeben wird, gewählt zu werden. Die Folgen, die der Wahlausschuss mit seiner Entscheidung treffe, seien für das Demokratieverständnis daher gravierend. 

◼︎ "Haben Rolle zugewiesen bekommen"

Dieser Blick auf die langfristige Wirkung ihrer Entscheidung blieb seitens der Bothe-Ablehner indes aus. Rolf Bräuer bemerkte dazu lediglich: "Wir als Wahlausschussmitglieder haben eine Rolle zugewiesen bekommen, die wir nicht infrage zu stellen haben, was Sie aber gerade getan haben."

Theodor Bross stimmte Brachwitz immerhin in einem Punkt zu: Stephan Bothe müsse als Person und nicht als AfD-Mitglied und seinen dortigen Funktionen beurteilt werden, "aber dazu brauche ich keine Vorlagen und Paragraphen", es reiche die persönliche Einschätzung. 

Deutlich empört über die Stellungnahme von Andrea Brachwitz zeigte sich wiederum Kathrin Padberg-Gehle. "Sie haben uns gerade zum Abschuss freigegeben, wenn Sie sagen, was los ist, wenn draußen unsere Namen bekannt werden." Dass die Namen der Ausschuss-Mitglieder auf der Webseite des Landkreises online verfügbar sind, war ihr offensichtlich nicht bekannt. Dass sie mit ihrem heutigen Votum aber heftigen Widerspruch erfahren könnte, zu dem auch sie noch einmal Stellung nehmen muss, scheint ihr wohl erst in der Sitzung aufgegangen zu sein.

◼︎ Bothe akzeptiert Entscheidung nicht

Stephan Bothe, der an der Sitzung ebenfalls teilnahm, sich dort aber nicht äußern durfte, sprach anschließend von einem "undemokratischen Akt" und kündigte an, gegen seinen Ausschluss auch bis vors Bundesverfassungsgericht gehen (siehe Video).

◼︎ Unzureichende Öffentlichkeit 

Wenig professionell agierte Wahlleiterin Sigrid Vossers in der Durchführung der Sitzung. Obwohl diese öffentlich war und ein hohes Interesse an der Teilnahme erwartbar war, hatte Vossers nicht nur nicht für einen größeren Sitzungsraum gesorgt, sie ignorierte mehrfach auch Bitten aus dem Publikum, die Stellungnahmen der Mitglieder des Wahlausschusses akustisch nachvollziehen zu können – ein Mikrofon gab es nur für die Vorsitzende. Unverständlich blieb auch, warum die Namensschilder der Ausschussmitglieder so aufgestellt waren, dass sie von den Teilnehmern nicht einzusehen waren. Die Antwort Vossers: "Ich nehme das zur Kenntnis."

Lesen Sie hierzu auch den Kommentar.


◼︎ Dazu bisher auf LGheute:

 

 

 

Kommentare  
Die Argumentation von Ausschussmitglied Andrea Brachwitz (nominiert von der AfD) ist lachhaft.

Was will sie? Eine Expertokratie? Kennt sie das Grundgesetz nicht?

Selbst ein Parlamentarier im Land- oder Bundestag braucht KEIN Volljurist zu sein, um sehr weitreichende Gesetze zu beschließen.

Absatz 1 von Art 38 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland lautet: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

Auch die Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Sie werden aus den Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlgebietes berufen; sie sind ehrenamtlich tätig. Zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes ist jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte verpflichtet.
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