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Darf Bothe nicht mehr kandidieren?

Kreiswahlleiterin hegt Zweifel an der Verfassungstreue des AfD-Politikers 

Stephan Bothe will Landrat werden, sieht sich aber Vorwürfen hinsichtlich seiner Verfassungstreue ausgesetzt. Foto: LGheuteLüneburg, 30.06.2026 - Die Kandidatur des in Amelinghausen beheimateten AfD-Politikers Stephan Bothe für das Amt des Landrats des Landkreises Lüneburg könnte beendet sein, noch bevor sie so richtig begonnen hat. Grund ist ein Schreiben der Leiterin der Kreiswahlleitung des Landkreises Lüneburg, in dem Bothe mitgeteilt wird, dass Zweifel an dessen Verfassungstreue bestünden und die Kommunalaufsichtsbehörde in Hannover deshalb um Eröffnung eines entsprechenden Prüfverfahrens gebeten wurde. Bothe weist die Unterstellung der Kreiswahlleitung zurück.

In dem Schreiben, das LGheute vorliegt, kommt Kreiswahlleiterin Sigrid Vossers Bezug gleich zu Beginn zur Sache. Zu dem eingereichten Wahlvorschlag für Bothes Kandidatur fürs Landratsamt sagt sie: "Nach dessen Prüfung habe ich indessen Zweifel an Ihrer jederzeitigen Verfassungstreue, deren Vorliegen eine Voraussetzung für die Zulassung Ihres Wahlvorschlages ist."

Vossers beruft sich dabei im Wesentlichen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover, wonach der AfD-Landesverband Niedersachsen rechtmäßig als Beobachtungsobjekt wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen eingestuft wurde, wie es in dem Schreiben heißt. Und mit Blick auf Bothe selbst schreibt Vossers: "In den Entscheidungsgründen werden Sie im Hinblick auf Ihre Funktion und Ihre Agitationen mehrfach namentlich erwähnt, insbesondere im Zusammenhang mit dem im April 2020 aufgelösten "Flügel"." Zur Erläuterung: Im März 2020 wurde der "Flügel", der sich seit 2015 vor allem um den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke formierte, vom Bundesamt für Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung" eingestuft.

◼︎ Auf wackeligen Beinen

Heikel an der Sache ist, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover noch nicht rechtskräftig ist, eine Ablehnung des Wahlvorschlags also gar nicht gerechtfertigt wäre. Das weiß auch Kreiswahllleiterin Vossers, die sich deshalb an die Kommunalaufsicht in Hannover wendet. Die soll nun prüfen, ob die "Wählbarkeitsvoraussetzungen" für den Wahlvorschlag Stephan Bothe erfüllt sind.

Um sich formaljuristisch abzusichern und sich wohl auch dem Vorwurf politischer Einflussnahme gegen unliebsame Bewerber ums Landratsamt nicht auszusetzen, sieht Vossers sich auch zu einer Erklärung veranlasst: "Ich betone in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass damit noch keine endgültige Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung Ihres Wahlvorschlags getroffen wurde, sondern es sich hierbei lediglich um die Eröffnung des Prüfverfahrens handelt."

Stephan Bothe wollte sich inhaltlich zu den Punkten selbst nicht äußern. Gegenüber LGheute erklärte er, dass die Kommunalaufsicht in Hannover lediglich eine Empfehlung abgebe, die eigentliche Entscheidung aber letztlich beim Wahlausschuss in Lüneburg liege. Der entscheidet am 20. Juli. Das Problem: Im Falle eines Wahlausschlusses könnte Bothe zwar rechtlich dagegen vorgehen, allerdings erst nach der Wahl.

Der Empfehlung der Kommunalaufsicht sieht Bothe gleichwohl gelassen entgegen: "Ich stehe mit beiden Beinen fest auf dem Boden des Grundgesetzes."

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Kommentare  
Naja, sowas hat schon einmal funktioniert.

Man kann ja klagen, falls er dann von der Wahl ausgeschlossen wird. Nur ists dann zu spät und der Drops gelutscht.

Perfide Taktik von Anti-Demokraten, denen die Felle wegschwimmen.
Frau Vossers kennt Herrn Bothe seit vielen Jahren. Sofern sie Bedenken an seiner Verfassungstreue hat, könnte sie ihn erst einmal zu einem Gespräch einladen und ihn dazu befragen.

Miteinander sprechen ist aber offenbar von ihr nicht gewollt.

Sie lässt nun lieber das SPD geführte Innenministerium prüfen, ob Stephan Bothe verfassungstreu ist. Sie hat das Ergebnis somit nicht mehr zu verantworten. Und der politische Gegner der AfD, bzw. sein Ministerium, wird prüfen.

Auch das Ministerium wird Stephan Bothe nicht zum Gespräch einladen. Man wird sich statt dessen des Berichtes des Verfassungsschutzes Niedersachsens bedienen.

Der Verfassungsschutz Niedersachsen ist übrigens eine Abteilung des Innenministeriums.
Und dessen Bericht über die AfD wurde bestimmt nicht erstellt, um den politischen Gegner der SPD zu stärken.

Mich erinnert diese Vorgehensweise an die Sanktionen der EU gegenüber einzelnen EU-Bürgern. Diese werden praktisch entrechtet (und wirtschaftlich vernichtet) ohne sie angehört zu haben und ohne, dass es ein Gerichtsurteil gibt.
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