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Gefährliche Aktion

30.06.2026 - Als hätte man drauf warten können: Rechtzeitig zu Beginn des Kommunalwahlkampfs kommt der Landkreis Lüneburg mit Bedenken um die Ecke, der AfD-Bewerber ums Landratsamt, Stephan Bothe, stehe nicht auf dem Boden des Grundgesetzes. Formal ist daran nichts zu beanstanden. Eine Behörde, in diesem Fall die Kreiswahlleiterin, muss das in ihrem Rahmen Notwendige tun, um eine Wahl ordnungsgemäß durchführen zu lassen. Das Vorgehen hat dennoch mehr als nur ein Geschmäckle.

Nichts an den Vorhaltungen der Kreiswahlleiterin, wonach die niedersächsische AfD als "gesichert rechtsextremistisch" zu gelten habe, ist bislang juristisch geklärt. Dennoch hindert es sie nicht daran, ungesicherte Argumente ins Feld zu führen, um einen unliebsamen Bewerber, Stephan Bothe, mit einem formaljuristischen Trick um dessen Kandidatur und Einzug ins Landratsamt zu bringen.

Ihr Trick: Man lässt prüfen. Denn für den Fall, man hält den Bewerber wegen seiner vermeintlichen Verfassungsuntreue für ungeeignet, gehen die Erfolgs-Chancen des Bewerbers quasi gegen Null, weil erst nach der Wahl Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt werden können. Der andere Fall, alles mit Bothe ist in Ordnung, kann angesichts der derzeitigen Umfragewerte der AfD als ausgeschlossen gelten. 

Dumm ist das Vorgehen der politischen Behörden dennoch, zumindest aus Sicht derer, die auf diese Weise einen AfD-Bewerber verhindern wollen. Denn nichts hilft der AfD mehr als offenkundige Stimmungsmache gegen sie, vor allem von offizieller Seite. Stephan Bothe dürfte deshalb am 13. September besonders davon profitieren. Zwar nicht als Landrats-Kandidat, wohl aber für seine Wiederwahl und die seiner Parteifreunde in den Kreistag. Denn eines mögen Wähler nicht: Manipulationen.

Ein Kommentar von Ulf Stüwe
zum Beitrag "Darf Bothe nicht mehr kandidieren?

 

 

 

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