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Angehende Gastwirte haben es leichter

Landkreis, 12.01.2012 - Wer eine Gaststätte eröffnen will, hat es ab dem neuen Jahr etwas einfacher. Denn statt einer Erlaubnis ist nun nur noch eine rechtzeitige Meldung bei der Gemeinde notwendig. Grund hierfür ist das zum Jahresbeginn 2012 in Kraft getretene neue Niedersächsische Gaststättengesetz. Es ersetzt die bis dahin gültigen Regelungen des Gaststättengesetzes des Bundes.

Jeder, der gewerbsmäßig Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr vor Ort anbieten will, muss dies künftig mindestens vier Wochen vorher bei der Gemeinde anzeigen. Dies gilt auch, wenn ein Ausschank oder ein Essensangebot nur für kurze Zeit betrieben wird, beispielsweise am Osterfeuer oder bei einem Sommerfest.

Wenn Alkohol angeboten werden soll, überprüft die Gemeinde die Zuverlässigkeit des Betreibers oder der Betreiberin. Dazu benötigt die Kommune ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, den der künftige Gastwirt gemeinsam mit der Anzeige abgeben sollte.

Wer Alkohol serviert, muss auch alkoholfreie Getränke anbieten. Mindestens ein alkoholfreies Getränk muss dabei preisgünstiger sein als das preiswerteste alkoholische Getränk. Für die Benutzung der Toiletten dürfen Gastwirte von ihren Gästen übrigens kein Entgelt fordern.

Gaststättenerlaubnisse, die vor dem 1. Januar 2012 erteilt wurden, verlieren ihre Wirksamkeit. Die dazu erteilten Auflagen und Anordnungen gelten jedoch fort.

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