header

Wolf von Nordheim darf vorerst nicht zurück

Gericht lehnt Eilantrag des Grünen-Politikers ab – Streit um Ausschluss aus der Fraktion damit nicht beendet

Wolf von Nordheim bleibt vorerst weiter fraktionsloses Mitglied im Lüneburger Stadtrat. Foto: LGheuteLüneburg, 10.11.2023 - Die Entscheidung kam schnell: Nach nur wenigen Tagen verkündete das Verwaltungsgericht am Nachmittag, dass dem Eilantrag von Wolf von Nordheim auf Rückkehr in die Lüneburger Stadtratsfraktion der Grünen nicht stattgegeben werde. Laut Gericht ist von Nordheim freiwillig aus der Fraktion ausgeschieden, was dieser bestreitet. Der Streit zwischen dem Grünen-Politiker und der Fraktion ist deshalb aber noch nicht ausgestanden. Das Gericht muss über die Rechtmäßigkeit des Rauswurfs von Nordheims in der Hauptsache entscheiden.

Wolf von Nordheim sei "wegen eines nachhaltig gestörten Vertrauensverhältnisses aus der Fraktion ausgeschlossen" worden, heißt es in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Er habe die Fraktion bereits vor dem Beschluss am 11. September "freiwillig verlassen", und zwar am 21. August, so das Gericht. Auf die Rechtmäßigkeit des Fraktionsausschlusses komme es daher nicht an.

Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass von Nordheim gesagt habe, "ich verlasse die Fraktion". Das aber stimme nicht, erklärte von Nordheim gegenüber LGheute unter Verweis auf Dokumente, die belegen sollen, dass diesbezügliche Äußerungen nicht zutreffend seien. 

Wolf von Nordheim war bei der Fraktion der Grünen in Ungnade gefallen, nachdem er sich intensiv mit dem widerrechtlichen Abriss eines Teils des denkmalgeschützten Villa Heyn an der Altenbrückertorstraße in Lüneburg befasst hatte und auf Widersprüche auch seitens der Lüneburger Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch (Grüne) gestoßen war. Der Vorstand der grünen Stadtratsfraktion hatte daraufhin den Rauswurf von Nordheims damit begründet, sowohl der Oberbürgermeisterin als auch der Fraktion geschadet zu haben. 

Dies aber ist nicht Gegenstand der weiter anstehenden Entscheidung des Lüneburger Verwaltungsgerichts. Es hat lediglich darüber zu befinden, ob der Rauswurf von Nordheims aus der Fraktion formal korrekt ist. Das aber wird letztlich das Hauptsache-Verfahren klären. Ein Ergebnis dazu wird nicht vor Mitte 2025 erwartet – und damit pünktlich zum nächsten Kommunalwahlkampf.

 

Bisher dazu auf LGheute: