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Grünen-Rauswurf gar nicht zulässig?

Die Lüneburger Rats-Grünen offenbaren beim Nordheim-Rauswurf Schwächen und Rätsel in der Fraktionsführung

Fehler und fragwürdige Entscheidungen: Der Fraktionsvorsitzende der Lüneburger Grünen Ulrich Blanck macht derzeit keine gute Figur. Foto: Archivbild LGheuteLüneburg, 22.10.2023 - Zwei Probleme dürften die Lüneburger Grünen derzeit massiv umtreiben: das merkwürdige Verhalten ihrer Fraktion im Rat der Stadt Lüneburg im Zusammenhang mit den Aktivitäten um die Villa Heyn und der Rauswurf ihres bisherigen Fraktionsmitglieds Wolf von Nordheim. Besonders pikant: Beides ist miteinander verzahnt, wie aus der Begründung der Fraktion für den Rauswurf von Nordheims hervorgeht. Nun bekommen sie noch ein weiteres Problem.

"Wolf von Nordheim wird mit sofortiger Wirkung aus der Fraktion ausgeschlossen." So lautete der Antrag zu dem inzwischen erfolgten Rauswurf, mit dem die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt vor wenigen Wochen für Verwunderung gesorgt hatte (LGheute berichtete). Der Ausschluss erfolgte am 11. September, die dafür erforderliche Zweidrittelmehrheit wurde bei geheimer Wahl mit knappster Mehrheit erreicht, elf der insgesamt 15 Fraktionsmitglieder votierten für den Antrag, vier – darunter Martin Lühmann, Ralf Gros sowie ein drittes Fraktionsmitglied und Wolf von Nordheim selbst – sollen dagegen gestimmt oder sich der Stimme enthalten haben, wie zu hören war.

Eingebracht hatte den Antrag der vierköpfie Fraktionsvorstand, bestehend aus Ulrich Blanck (Vorsitzender), Jule Grunau (stv. Vorsitzende), Pascal Mennen und Laura Schäfer. In ihrer Begründung zu dem Antrag, der LGheute vorliegt, heißt es: "Wolf von Nordheim verhält sich in der Fraktion schwerwiegend und nachhaltig destruktiv, so dass dadurch die Arbeit in der Fraktion nicht nur erschwert, sondern ineffektiv gemacht wird. Exemplarisch werden dafür das Schreiben Wolf von Nordheims an die Kommunalaufsicht im Zusammenhang mit der Villa Heyn und Presseinformation Wolf von Nordheims zum Schaden der Oberbürgermeisterin und der Fraktion im selben Zusammenhang benannt. Das Vertrauensverhältnis zwischen Wolf von Nordheim und der Fraktion ist nachhaltig und derart gestört, dass den übrigen Fraktionsmitgliedern eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann."

◼︎ Scheuklappen für Fraktionsmitglieder?

Erinnert sei an dieser Stelle, dass Wolf von Nordheim bei der Kommunalaufsicht in Hannover um den Stand zu einem Prüfungsauftrag nachgefragt hatte, um den Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch angeblich bei der Kommunalaufsicht gebeten hatte, nachdem die Stadtverwaltung im Zusammenhang mit dem Abriss eines Gebäudeteils der denkmalgeschützten Villa Heyn in die Schusslinie geraten war. Allerdings stellte sich heraus, dass die Kommunalaufsicht wie berichtet von einem solchen Prüfauftrag offenbar nichts wusste. 

Muss also ein Fraktionsmitglied schweigen, wenn es Kenntnis von Vorgängen erhält, die einer parteizugehörigen Oberbürgermeisterin, in diesem Fall Claudia Kalisch, schaden könnten? Schließlich ist jedes Fraktionsmitglied als Teil des Rates zugleich auch Kontrollorgan der Verwaltung und damit zuallererst den Interessen der Stadt verpflichtet. LGheute hat den Fraktionsvorstand der Grünen dazu um Stellungnahme gebeten, die Antworten stehen noch aus.

◼︎ Grünen-Fraktion in Villa Heyn verstrickt?

Aus der Antrags-Begründung aber stellt sich noch eine Frage: Welche Rolle spielt die Stadtratsfraktion der Grünen bei den zweifelhaften Vorkommnissen um die Villa Heyn? Denn dass die Fraktion davon betroffen sein soll, geht aus der Begründung eindeutig hervor. Dort heißt es, die Arbeit Wolf von Nordheims habe "zum Schaden der Oberbürgermeisterin und der Fraktion im selben Zusammenhang" geführt. Nur: Was hat die Fraktion damit zu tun? 

◼︎ Ladungsfrist nicht beachtet

Doch das ist nicht der einzige heikle Punkt, der der Stadtratsfraktion zu schaffen machen dürfte. Die Fraktion, angeführt von Ulrich Blanck, der sich im Rat gern einmischt, wenn es um Fragen der Geschäftsordnung geht, hat seine eigene Geschäftsordnung offenbar nicht im Blick. Er hatte am 7. September zu der Fraktionssitzung, in der der Ausschluss von Nordheims beschlossen werden sollte, eingeladen, die Sitzung selbst fand am 11. September statt, vier Tage später. Das Problem: Die Geschäftsordnung schreibt eine Ladungsfrist von einer Woche vor.

Man darf davon ausgehen, dass sich die Anwälte Wolf von Nordheims diesen formalen Fehler nicht entgehen lassen. Ein Eilantrag, mit dem der Ausschluss von Nordheims aus der Fraktion rückgängig gemacht werden soll, liegt dem Verwaltungsgericht Lüneburg bereits vor.

Bisher dazu auf LGheute: