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War der Abriss doch korrekt?

Kommunalaufsicht in Hannover sieht kein rechtswidriges Verhalten der Stadt bei den Vorgängen um die Villa Heyn

Die Sanierung der denkmalgeschützten Villa Heyn wirft weiter Fragen auf. Foto: LGheuteLüneburg, 28.11.2023 - Dem widerrechtlichen Abriss des Wintergartens der Villa Heyn liegt aus Sicht der Kommunalaufsicht in Hannover kein rechtswidriges Verhalten der Stadtverwaltung in Lüneburg zugrunde. Dies teilte das Innenministerium, dem die Kommunalaufsicht zugeordnet ist, jetzt mit. Die Angelegenheit sei nunmehr "abschließend" geprüft worden. Grünen-Politiker Wolf von Nordheim, der sich an Hannover gewandt hatte, zeigte sich über die Nachricht verwundert, die Stadtverwaltung erleichtert.

"Ich sehe daher weiterhin keine Veranlassung gegenüber der Hansestadt Lüneburg, kommunalaufsichtlich tätig zu werden", erklärte der mit der Beurteilung der Angelegenheit beauftragte Mitarbeiter in der Kommunalaufsicht, Dr. Maik Knaust. Er reagierte damit auf einen Bericht von Wolf von Nordheim, mit dem dieser sich an Hannover gewandt und um Klärung gebeten hatte, ob die Stadtverwaltung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Villa Heyn an den Lüneburger Immobilienunternehmer Jürgen Sallier und dessen früherer Ehefrau im Jahr 2017 und dem späteren Abriss des denkmalgeschützten Wintergartens der Villa korrekt gehandelt habe.

Stadtbaurätin Heike Gundermann teilte in der gestrigen Sitzung des Bauausschusses die Entscheidung der Kommunalaufsicht mit. "Für mich ist die Angelegenheit damit erledigt", sagte Gundermann. Nachfragen oder Bemerkungen seitens der Ausschussmitglieder gab es dazu nicht.

Wolf von Nordheim zeigte sich seinerseits überrascht über die Auffassung der Kommunalaufsicht, will sich mit dem Ergebnis aber nicht zufrieden geben. "Ich habe mich mit 23 präzisen Fragen an die Kommunalaufsicht gewandt und erwarte 23 präzise Antworten. Die habe ich bislang aber noch nicht erhalten", sagte von Nordheim gegenüber LGheute.

◼︎ Falsche Angaben der Stadtverwaltung?

In der Sitzung konfrontierte er die Stadtverwaltung zugleich mit neuen Erkenntnissen, wonach es – anders als von der Stadtverwaltung dargestellt – seitens der Leuphana Universität keine Vereinbarungen mit den Erwerbern Sallier gegeben habe. Dieses aber hatte die Stadtverwaltung mit als Begründung für den inzwischen als unzulässig erwiesenen Abriss des denkmalgeschützten Wintergartens angegeben.

Das Nachfragen von Nordheims bei der Kommunalaufsicht hatte letztlich zu einem Zerwürfnis mit der Stadtratsfraktion der Grünen und dem Rauswurf von Nordheims aus der Fraktion geführt.

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