header

"Mindestlohn führt in die Irre"

IHK: Anteil junger Menschen ohne Berufsausbildung könnte steigen

Lüneburg, 03.07.2014 - Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg zeigt sich angesichts der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns besorgt. "Ein Mindestlohn, der ausnahmslos ab 18 Jahren gelten soll, schafft Fehlanreize für die Ausbildungsentscheidung von Jugendlichen“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Zeinert. Für manche junge Erwachsene könnten Helferjobs künftig deutlich attraktiver sein als eine duale Berufsausbildung. Während die Ausbildungsvergütungen zumeist zwischen 600 und 900 Euro liegen, lässt sich mit einem Vollzeitjob mit Mindestlohn knapp 1.500 Euro pro Monat verdienen.

"In unserem IHK-Bezirk sind nur sieben Prozent der Auszubildenden bei Ausbildungsbeginn unter 18 Jahre alt. Damit bleibt die Altersgrenze des Gesetzes praktisch wirkungslos. Es ist erschreckend, dass die Regierungskoalition diese Situation ignoriert und damit auch ihr selbst gesetztes und von der Wirtschaft unterstütztes Ziel gefährdet, den Anteil junger Menschen ohne Berufsabschluss weiter zu reduzieren“, so der IHK-Hauptgeschäftsführer.

Zeinert stellt infrage, dass der gesetzliche Mindestlohn tatsächlich so gerecht sei, wie er vielen auf den ersten Blick erscheine: "Für Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose wird es künftig schwieriger, einen Arbeitsplatz zu finden.“ Die lokale Wirtschaft stimme dem gesetzlichen Mindestlohn deshalb eindeutig nicht zu. Zeinert: "Zu glauben, der Staat könne Löhne und Gehälter besser regeln als die erfahrenen Tarifpartner in fairen Verhandlungen, führt in die Irre.“