Landesregierung beschließt Neuordnung der Besoldung für Hauptverwaltungsbeamte
Hannover, 19.11.2013 - Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung die Neuordnung der Besoldung für die Bürgermeister und Landräte beschlossen. Ab 1. Januar 2014 werden alle Ämter der kommunalen Beamten auf Zeit den unterschiedlichen Besoldungsgruppen neu zugeordnet. Die Hauptverwaltungsbeamten werden um eine Besoldungsgruppe oder durch eine entsprechende Amtszulage höher eingestuft. Damit soll der größeren politischen Verantwortung innerhalb der Kommunalverwaltung Rechnung getragen werden, die aus der Direktwahl resultiere, teilte die Landesregierung mit. Größere Kommunen sollen besser in die Lage versetzt werden, auch in Zukunft qualifizierte Bewerber für die Leitungsebene der Kommune zu gewinnen.
Darüber hinaus soll künftig die Höhe der Besoldung für sämtliche Hauptverwaltungsbeamte unabhängig vom Dienstalter bemessen werden. Die bisherige Differenzierung sei nicht mehr sachgerecht, weil aufgrund der besonderen kommunalverfassungsrechtlichen Stellung gesetzlich keine nachgewiesene Berufserfahrung für die Wählbarkeit und die Ausübung des Amtes verlangt werde. Zu den Hauptverwaltungsbeamten gehören Bürgermeister, Landräte und der Regionspräsident.
Der Einkommenszuwachs wird durchschnittlich zwischen rund 387 Euro und 482 Euro monatlich betragen, so die Landesregierung. In Folge der Umstellung kann es bei einzelnen wenigen jüngeren Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten in Gemeinden und Samtgemeinden mit einer Einwohnerzahl bis 15.000 auch zu höheren Gehaltssteigerungen kommen.
Gleichzeitig werden die allgemeinen Stellvertreter der Hauptverwaltungsbeamten sowie die übrigen Beamten auf Zeit in Landkreisen und in Gemeinden und Samtgemeinden mit einer Einwohnerzahl ab 40.001 um eine Besoldungsgruppe höher eingestuft. Bei den übrigen Beamten auf Zeit in Gemeinden und Samtgemeinden mit einer Einwohnerzahl bis zu 40.000 bleibt die Besoldungshöhe unverändert. Die Einstufung der Hauptverwaltungsbeamten wird dann vergleichbar sein mit deren Einstufung in den Nachbarländern Hessen und Nordrhein-Westfalen.