Gericht folgt Klage einer Saunabetreiberin gegen Corona-Verordnung
Lüneburg, 02.08.2021 - Per Eilbeschluss hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die jüngste Corona-Verordnung des Landes vorläufig außer Vollzug gesetzt, soweit darin die Schließung von Saunen angeordnet wurde. Das Gericht folgte damit in Teilen dem Antrag einer Unternehmerin, die in der Region Hannover eine Saunalandschaft betreibt.