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Unterschrift mit Tücken

Ein Formular des Bürgeramts stellt Bürger vor unüberwindbare Probleme

Der Vordruck des Bürgeramts, der viele Bürger derzeit ratlos zurücklässt. Foto: LGheuteLüneburg, 06.11.2023 - Behörden-Formulare sind eine ernste Sache. Wer sie nicht richtig ausfüllt, bekommt entweder kein Geld, keinen Führerschein, keinen Ausweis oder anderweitig Ärger. Umso erfreulicher agierte nun das Bürgeramt der Stadt. Für ihren Vordruck zur Einreichung eines Widerspruchs gegen die Weiterleitung von persönlichen Daten aus dem Melderegister wies sie ausdrücklich darauf hin, welche Felder in Druckbuchstaben auszufüllen sind. Der LGheute-Redaktion kam das spanisch vor.

"Bitte füllen sie alle grau hinterlegten Felder in Druckbuchstaben aus", heißt es ganz oben auf dem Vordruck, und damit auch keine Missverständnisse auftreten, wurden die beiden Worte "alle" und "grau" auch entsprechend markiert.

Stutzig machte aber der Blick auf das Formular weiter unten. Dort ist das Feld "Datum, Unterschrift" ebenfalls grau hinterlegt, was natürlich umgehend die Frage aufkommen ließ, ob dies denn tatsächlich so gewollt sei. Schließlich sind Unterschriften ja der individualisierte Nachweis für den tatsächlichen Willen eines jeden Bürgers – und müssen unter Umständen auch einer gerichtlichen Prüfung und Auseinandersetzung standhalten.

Was also tun? Die Vorgabe der Behörde einfach ignorieren? Das steht einem ehrbaren Bürger nicht nur nicht zu, es könnte auch eine Abmahnung wegen Missachtung behördlicher Anweisungen mitsamt Mahngebühren wegen zusätzlichen behördlichen Aufwands zur Folge haben. Nur: Welchen Zweck hat eine Unterschrift, die in Druckbuchstaben abgegeben wird und damit von einem Dritten stammen kann? Und was, wenn am Ende Daten nicht weitergegeben wurden, obwohl dies von dessen Besitzer stets gewollt war, nur weil ein gewissenloser Schurke der Behörde ein Widerspruchsformular mit den Daten eines anderen übermittelt hat, versehen mit der Druckbuchstaben-Unterschrift des Geschädigten?  

Gefangen in diesem unüberwindlichen Dilemma aus bürgerlicher Pflichterfüllung zur Einhaltung behördlicher Vorgaben einerseits und nicht statthafter Nichtbefolgung eben dieser Vorgaben zwecks Hinterlegung einer nachprüfbaren und echten Unterschrift hat sich die Redaktion in der Hoffnung auf verlässliche Klärung an die Pressestelle der Stadt gewandt, die Adresse, die für jegliche Presseanfragen aus nachvollziehbaren Gründen vorgeschrieben ist, schließlich kann man dort nicht wollen, dass jeder Fachbereichsleiter im Rathaus eigenständig spricht.

Wie schwer die Klärung dieser tückischen Anfrage ist, war der Redaktion bewusst. Und es beruhigt, dass auch nach einer Woche noch keine Antwort von der Stadtverwaltung dazu eingegangen ist. Offenkundig nimmt man dort nichts, was die Autorität behördlicher Anweisungen in irgendeiner Form infrage stellen könnte, auf die leichte Schulter. 

Um den Bürger in diesem Gewissenskonflikt nicht allein zu lassen, empfiehlt die Redaktion bis zur endgültigen Klärung durch die Stadtverwaltung, das Formular in doppelter Ausführung ans Bürgeramt zusenden: einmal mit richtiger und einmal mit Druckbuchstaben-Unterschrift.