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Kein Feuerwerk in Bleckede

Innenstadt soll vor Brandgefahr geschützt werden

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung über das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Bleckeder Innenstadt. Grafik: Stadt BleckedeBleckede, 27.12.2023 - Wenn am Jahreswechsel vielerorts Feuerwerksraketen wieder den Himmel und Böller die Ohren füllen, wird es in Bleckede etwas ruhiger zugehen. Denn erstmalig ist nun auch an der Elbestadt das Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt. Das Verbot gilt für den Bereich der Innenstadt an den beiden Tagen Silvester und Neujahr. 

Mit der Allgemeinverfügung sollen die vielen sehr alten und zum Teil auch denkmalgeschützten Gebäude in der dicht bebauten Innenstadt geschützt werden, teilte die Stadtverwaltung mit. Die Allgemeinverfügung verbietet das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II – also Feuerwerkskörper – in der Bleckeder Innenstadt vom 31. Dezember, null Uhr, bis 1. Januar, 24 Uhr.

Das Verbot soll die Brandgefahr an Silvester verhindern, die durch sogenanntes Hochfeuerwerk beziehungsweise Raketen ausgeht: Die dichte Bebauung und die besondere Bauweise der Gebäude im Innenstadtbereich erschweren eine Brandbekämpfung, so dass sich ein Brand im schlimmsten Fall auch auf weitere Gebäude ausweiten könnte, heißt es in der Mitteilung.

Im übrigen Stadtgebiet und den Ortsteilen ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie Reet-und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen verboten. Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Allgemeinverfügung finden Interessierte auf der Homepage der Stadt Bleckede unter bleckede.de/bekanntmachungen.

Weitere Hinweise

Die Verwendung von Himmelslaternen ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten. Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine deutsche Gebrauchsanleitung haben. Nach dem Zünden von Feuerwerk ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. Niemals von Balkonen oder aus Fenstern Feuerwerk zünden oder werfen. Nicht auf Menschen und Tieren zielen. Blindgänger nicht erneut zünden. Bei Verletzungen und Bränden die Feuerwehr oder den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen. Fenster und Türen geschlossen halten. Wer böllert, haftet für die entstandenen Schäden. Und: Wer böllert, muss auch seinen Restmüll selbst entsorgen und darf ihn nicht auf der Straße liegenlassen, mahnt die Stadtverwaltung.