Bürger können online von ihrem Selbstbestimungsrecht Gebrauch machen
Lüneburg, 21.10.2025 - Wer glaubt, das in Deutschland gesetzlich verbriefte Recht auf informationelle Selbstbestimmung greife automatisch und allumfassend, sieht sich bisweilen getäuscht. Denn wie immer, wenn Politik und Staat an eigentlich geschützten Daten interessiert sind, werden diese auch bereitwillig bereitgestellt. Unter anderem an Parteien. Wer dies nicht möchte, kann sich wehren. Doch dafür bedarf es eines aktiven Handels der Betroffenen.

















