Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde zurück – Wirtschaftliche Schäden haben Vorrang
Lüneburg, 23.02.2019 - Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom gestern die Beschwerde einer staatlich anerkannten Naturschutzvereinigung gegen die Ausnahmegenehmigung für die Tötung des Leitwolfs des Rodewalder Rudels zurückgewiesen. Wie das Gericht mitteilt, konnten mit diesem Wolf mit dem Gencode GW717m "eindeutig mehrere Angriffe auf Rinder seit April 2018 "nachgewiesen werden.















