100 Wörter zum Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung - Landtagskandidaten beziehen Position
Lüneburg, 07.01.2013 - Viele Eltern, die ihre Kinder nicht zuhause betreuen können oder wollen, rechnen ab August mit einem festen Betreuungsplatz für ihre Jüngsten. Einen entsprechenden Rechtsanspruch darauf haben sie dann zwar, doch ob die Kommunen auch jeden Wunsch erfüllen können, bleibt abzuwarten. Neben dem Bund steht auch das Land Niedersachsen in der Pflicht, die Kommunen bei dieser Aufgabe zu unterstützen. LGheute hat bei den Kandidaten zur Landtagswahl am 20. Januar nachgefragt, wie sie - sollten sie in den Landtag einziehen - zu dieser Verantwortung stehen. Wie immer durften ihre Antworten nicht mehr als 100 Wörter umfassen.