OVG weist Anträge zurück, erkennt aber auch Betriebsbeschränkungen
Lünebug, 17.03.2021 - Baumärkte und Boutiquen dürfen weiter nicht auf Öffnungs-Lockerungen hoffen. Das entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg. Das Gericht hat damit in zwei Eilbeschlüssen Anträge abgelehnt, mit denen die Antragsteller sich durch die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen in ihren Rechten verletzt sehen. Das Gericht stellt aber auch die Angemessenheit der Verbote infrage.