Gericht setzt entsprechende Corona-Verordnung außer Kraft
Lüneburg, 18.04.2021 - Fahrzeugführer einer beruflichen Fahrgemeinschaft müssen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Das ist das Ergebnis eines Eilbeschlusses vom 16. April, mit dem das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg entsprechende Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung vorläufig außer Kraft setzte. Das Gericht folgte damit einem Antrag eines Rechtsanwalts, der durch die Tragepflicht die Verkehrssicherheit gefährdet sah.