Gericht lehnt Antrag eines Zwölfjährigen auf Schulöffnung ab
Lüneburg, 19.01.2021 - Weil er negative schulische und psychische Folgen durch die Schulschließung bis Ende Januar befürchtet, hat ein zwölfjähriger Gymnasiast die Einführung eines alternativen Schulmodells und damit die Außervollzugsetzung der vom Land erlassenen Verordnung während der Corona-Pandemie gefordert. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg folgte der Argumentation nicht, auch wenn der mit der Schließung verbundene Eingriff in das Persönlichkeitsrecht schwer wiege.