Oberverwaltungsgericht billigt Antrag einer Cityhostel-Betreiberin
Lüneburg, 17.05.2021 - Wer schnell einschläft und auch ansonsten überschaubare Ansprüche an seine persönliche Umgebung hat, dem mag das egal sein. Überraschend ist die jüngste Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg dennoch. Dessen Richter haben entschieden, dass auch Hotels mit fensterlosen Zimmern zulässig sind. Ob das den Kunden des Hotels gefällt und sie auch selbst darin übernachten wollten, darüber äußerte sich das Gericht nicht.