Oberverwaltungsgericht erklärt Allgemeinverfügung des Landkreises als nicht zulässig
Lüneburg, 03.05.2021 - Die Maskenpflicht für den Bereich der Lüneburger Innenstadt ist rechtswidrig. Das hat heute das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden. Das Gericht hat damit eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises Lüneburg vom März dieses Jahres als nicht zulässig erklärt. Mit der Anordnung einer Maskenpflicht sei der Landkreis über die in der Niedersächsische Corona-Verordnung gezogenen Grenzen hinausgegangen.