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Alte Führerscheine verlieren Gültigkeit

Betroffen sind die Jahrgänge von 1953 und 1958

Lüneburg, 07.08.2021 - Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist, sollte der Führerscheinstelle noch in diesem Jahr einen Besuch abstatten. Bis zum 19. Januar 2022 müssen alle alten Führerscheine für diese Jahrgänge gegen neue getauscht werden. "Wenn die Frist abgelaufen ist, dann ist der alte Führerschein ungültig", erläutert Ulrich Mentz, Leiter der Führerscheinstelle des Landkreises Lüneburg.

Allerdings bedeute dies nicht, dass die Betroffenen dann ihre Fahrerlaubnis verlieren. Wer aber ein Kraftfahrzeug ohne gültige Papiere führt, der begehe eine Ordnungswidrigkeit, erlärt Mentz.

Damit das nicht passiert, müssen die benötigten Unterlagen eingereicht werden. Dazu zählen der alte Führerschein, der Personalausweis, ein biometrisches Lichtbild und die originale Unterschrift auf dem Behördenvordruck. Bürger, deren Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde, müssen zusätzlich bei dieser eine Karteikartenabschrift abfordern. "Das Ganze ist ein verwaltungstechnisches Vorhaben. Niemand muss sich Sorgen machen, jetzt noch zusätzliche ärztliche Untersuchungen machen zu müssen. Lediglich das Passbild und gegebenenfalls der Name müssen aktualisiert werden", versichert Ulrich Mentz.

Der Umtausch dürfte wohl auch relativ zügig erfolgen, denn seit einer Woche öffnet die Führerscheinstelle wieder ihre Türen für den regulären Besucherverkehr. Weiterhin sind aber die Hygienemaßnahmen zu beachten. Dazu gehört neben der Masken- und Abstandsfplicht, dass in im Wartebereich nur drei bis fünf Menschen Platz nehmen dürfen. Alle anderen Besucher müssen zunächst draußen warten. Sie werden von Mitarbeitern nach und nach in den Wartebereich geführt. Eine Kontaktnachverfolgung läuft über die Luca-App.

Geöffnet ist die Führerscheinstelle künftig am Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag zwischen 8 und 12 Uhr sowie am Dienstag von 8 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17 Uhr.

 

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