Oberverwaltungsgericht kippt Teile der jüngsten Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen
Lüneburg, 16.12.2021 - Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die vom Land Niedersachsen verordnete 2G-Regelung für den Einzelhandel vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Regelung ordnet in bestimmten Betrieben und Einrichtungen des Einzelhandels ein Verbot des Zutritts für Kunden an, die weder über einen Impfnachweis noch über einen Genesenennachweis verfügen. Das hat das Gericht nicht akzeptiert.