Oberverwaltungsgericht Lüneburg kippt absolute Obergrenze
Lüneburg, 11.02.2022 - Eine gute Nachricht für Fußballfreunde, ein erneuter Dämpfer für die Landesregierung in Hannover: Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat heute die absolute Obergrenze von 500 Menschen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Corona-Regelung verstoße unter anderem gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, erklärte das Gericht.