Ein Behörden-Schreiben aus Lüneburg sorgt auf X und in der überregionalen Presse für Verwunderung
23.08.2024 - "Wenn sich der Betroffene weigert, in das Flugzeug zu steigen, beziehungsweise auf eine andere Art versucht, sich der Abschiebung zu widersetzen, kann dieser auf freien Fuss gesetzt werden und eigenständig zu der ihm zugewiesenen Unterkunft zurückreisen." Diese hochoffizielle Anweisung kommt von keiner geringeren als der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Vollzug Lüneburg, die auch für die Abschiebung von nicht aufenthaltsberechtigten Personen zuständig ist. Adressat der Anweisung ist die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf, die dort dafür zu sorgen hat, dass Ausreisepflichtige das Land auch tatsächlich verlassen.