IHK will Flüchtlinge Langzeitarbeitslosen gleichstellen
Lüneburg, 27.11.2015 - Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg lehnt Sonderregelungen beim Mindestlohn nur für Flüchtlinge ab. "Bei der Bezahlung darf die Herkunft des Menschen keine Rolle spielen", sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Zeinert. Anders sehe es beim Thema Qualifikation aus: "Vor dem Hintergrund, dass von den Arbeitslosen aus den wichtigsten Asylherkunftsländern nach Angaben der Agentur für Arbeit 80 Prozent keine Berufsausbildung haben und sie oftmals nur über geringe Deutschkenntnisse verfügen, halte ich es für sinnvoll, die Ausnahmen für Langzeitarbeitslose auf Flüchtlinge auszudehnen."