Aufstallungspflicht ist wieder aufgehoben
Lüneburg, 14.03.2022 - Von heute an muss das Geflügel nicht mehr ausnahmslos in geschlossenen Ställen gehalten werden. Damit hat die Kreisverwaltung eine entsprechende Aufstallungspflicht wieder aufgehoben. Geflügel wie Hühner, Enten oder Gänse mussten wegen der Geflügelpest bislang unter bestimmten Vorkehrungen für Stall und Zäune gehalten werden.