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Frist für Impfnachweis läuft aus

Arbeitgeber im Gesundheitswesen müssen säumige Arbeitnehmer melden

Auch im Klinikum Lüneburg müssen Arbeitnehmer ihren Impfnachweis vorlegen. Foto: LGheuteLüneburg, 14.03.2022 - Bereits seit Dezember 2021 müssen Menschen in Gesundheitsberufen ihrem Arbeitgeber einen gültigen Impf- oder Genesenennachweis vorweisen – oder aber eine ärztliche Bescheinigung, dass aus medizinischen Gründen keine Impfung erfolgen kann. Die Frist für die Vorlage der Nachweise läuft morgen, 15. März, aus. Wenn bis dahin keiner der drei genannten Nachweise vorliegt, bestehe für Arbeitgeber eine Meldepflicht, erinnert der Landkreis Lüneburg.

Arbeitgeber sind verpflichtet, Personen, die bis zum 15. März keinen Immunitätsnachweis vorgelegt haben, ab dem 16. März dem Gesundheitsamt innerhalb von 14 Tagen zu melden. Die Meldung muss über das elektronische Meldeportal des Landes Niedersachsen https://mebi-niedersachsen.de erfolgen. Das Portal wird der Landkreis rechtzeitig zum 16. März auf seiner Corona-Themenseite unter corona.landkreis-lueneburg.de/corona-regeln/ zur Verfügung stellen.

◼︎ Und wenn kein Immunitätsnachweis vorgelegt wird?

Für die gemeldeten Personen besteht laut Landkreis nicht automatisch ein Tätigkeitsverbot. Ob ein solches Verbot verhängt wird, entscheidet das Gesundheitsamt im Einzelfall. Zunächst werden die gemeldeten Personen vom Gesundheitsamt erneut aufgefordert, den Immunitätsnachweis vorzulegen. Sollte die gesetzte Frist nicht eingehalten werden, wird jeweils ein Zwangsgeld- und Bußgeldverfahren eingeleitet, erst danach wird über ein Tätigkeits- bzw. Betretungsverbot entschieden. 

 

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