Jäger sollen künftig stärker eingebunden werden – Wolfsordnung entfällt
Hannover, 11.05.2022 - Der Wolf soll in Niedersachsen ins Jagdrecht übernommen werden. Damit entfällt künftig die Notwendigkeit der Niedersächsischen Wolfsordnung vom 20. November 2020, da die geltenden Vorschriften ansonsten schlicht doppelt vorhanden wären, wie das Umweltministerium in Hannover erklärte. Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Tötung von Wölfen werde weiterhin den unteren Naturschutzbehörden obliegen.
Durch die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ändere sich vor allem, dass künftig bei der Umsetzung der "Entnahmegenehmigung" die Jagdbehörden stärker eingebunden werden sollen, so das Ministerium.
Umweltminister Olaf Lies erklärte dazu, dass mit der Aufnahme des Wolfs in das niedersächsische Jagdrecht ein weiterer Schritt in Sachen Wolfsmanagement vollzogen werde. Was bisher in der Wolfsverordnung geregelt wurde, bekomme so noch einmal einen höheren Rang. Weiter sagte Lies, dass dort, wo es zu großen Konflikten komme, das Land ein "gutes Instrumentarium" brauche. "Unser Grundsatz bleibt: Zuerst kommt immer der Herdenschutz. Und da, wo der nicht mehr greift, muss es rechtlich sauber möglich bleiben, einzelne Tiere aus besonders auffälligen Rudeln zu schießen."
Vorschläge zu Panikhalsbändern für Schafe, wie sie aktuell aus dem Bundesumweltministerium zu hören sind, werden dem Minister zufolge zwar getest, allerdings erwiesen sie sich bislang als untauglich und könnten das Wolfsmanagement nicht ersetzen. "Wir werden damit unseren konsequenten Weg von Herdenschutz und Ausnahmegenehmigungen weiter gehen. Dabei erwarten wir vom Bund, dass die Möglichkeiten für ein regional differenziertes Bestandsmanagement, wie es im Koalitionsvertrag zwischen Grünen, FDP und SPD vereinbart wurde, auch ermöglicht werden."
Die Wolfsordnung wurde seinerzeit erlassen, um die in Niedersachsen zumutbaren Herdenschutzmaßnahmen zu definieren und zu bestimmen, was passiert, wenn Wölfe sich Menschen annähern. Sie ist außerdem ein wichtiges Instrument, um Jägern Rechtssicherheit zu geben, wenn sie sich an den staatlich genehmigten Tötungen einzelner Wölfe aus besonders auffälligen Rudeln beteiligen.
Um eine Doppelung der Vorschriften zu vermeiden, könne mit Inkrafttreten der Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes die Wolfsverordnung demzufolge aufgehoben werden, so das Ministerium. Dies werde auch deshalb erforderlich, weil das künftige Jagdgesetz das Zusammenspiel von Naturschutzbehörden und Jagdbehörden neu regelt. Diese Regelungen seien in der Verordnung bisher so nicht abgebildet gewesen.
Für den nach der Änderung des Jagdgesetzes verbleibenden Inhalt der Wolfsverordnung sei keine Verordnung mehr erforderlich, heißt es weiter. An den von den Tierhaltern zu erfüllenden Herdenschutzmaßnahmen ändere sich nichts.
Die Niedersächsische Wolfsordnung soll mit Verabschiedung der Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes im Landtag aufgehoben werden. Dies ist voraussichtlich im Juni der Fall. Bis dahin bleibt sie in Kraft.