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Geflügel darf wieder an die frische Luft

Aufstallungspflicht ist wieder aufgehoben 

Lüneburg, 14.03.2022 - Von heute an muss das Geflügel nicht mehr ausnahmslos in geschlossenen Ställen gehalten werden. Damit hat die Kreisverwaltung eine entsprechende Aufstallungspflicht wieder aufgehoben. Geflügel wie Hühner, Enten oder Gänse mussten wegen der Geflügelpest bislang unter bestimmten Vorkehrungen für Stall und Zäune gehalten werden.

Grund für die ursprüngliche Aufstallungspflicht waren bestätigte Fälle der Tierseuche im Kreisgebiet sowie weitere Nachweise in Nachbarkreisen. Jetzt habe sich die Lage jedoch wieder etwas entspannt, teilte die Kreisverwaltung mit. Der letzte bestätigte Fall im Landkreis Lüneburg war am 21. Januar, der jüngste Fall in der Region am 14. Februar im Landkreis Herzogtum-Lauenburg, beide Male eine Wildgans.

Trotz der Lockerungen weist das Veterinäramt darauf hin: Halter sollen ihr Geflügel weiter genau auf Auffälligkeiten beobachten und Probleme mit dem Tierarzt besprechen oder dem Veterinäramt mitteilen. Zusätzlich sind Bürger sowie Jäger aufgerufen, Funde von verendeten oder krank erscheinenden wildlebenden Wasservögeln, Greifvögeln, Möwen, Raben und Krähen dem Veterinäramt des Landkreises unter Telefon 04131-26-1413 zu melden.

 

 

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