Kreistag setzt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts um
Lüneburg, 09.11.2013 - Die Kleinen werden sich freuen, die Großen weniger. Mit seinem Beschluss zur Änderung der Entschädigungssatzung für seine Fraktionen setzte der Kreistag am vergangenen Montag, 4. November, ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus 2012 um. Danach ist es nicht mehr zulässig, die Finanzmittel nach Fraktionsstärke zu verteilen. Stattdessen werden 40 Prozent des jährlichen Gesamtbetrages der Fraktionsmittel - insgesamt rund 28.000 Euro - künftig als Sockelbetrag gleichmäßig auf die Fraktionen verteilt.





