Gericht erläutert Entscheidung zur Abriss-Stopp-Verfügung in Wilschenbruch
Lüneburg, 13.10.2015 - Mit ihrer Verfügung, das ehemalige Kinder- und Jugendheim in Wilschenbruch dürfe von dessen Eigentümer nicht abgerissen werden, ist die Stadt gescheitert. Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht in Lüneburg einer Eilklage des Eigentümers gegen diese Verfügung entsprochen. Jetzt hat das Gericht erläutert, warum es sich gegen die Verfügung ausgesprochen hat. Interessant dabei: Das Gericht spricht von einer Beschlagnahme des Grundstücks durch die Stadt.