header

Politik und Verwaltung

Es war eine Beschlagnahme

Gericht erläutert Entscheidung zur Abriss-Stopp-Verfügung in Wilschenbruch

Das Gebäude des ehemaligen Kinder- und Jugendheims in Wilschenbruch ist zum Zankapfel zwischen Stadt und Eigentümer geworden. Foto: LGheuteLüneburg, 13.10.2015 - Mit ihrer Verfügung, das ehemalige Kinder- und Jugendheim in Wilschenbruch dürfe von dessen Eigentümer nicht abgerissen werden, ist die Stadt gescheitert. Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht in Lüneburg einer Eilklage des Eigentümers gegen diese Verfügung entsprochen. Jetzt hat das Gericht erläutert, warum es sich gegen die Verfügung ausgesprochen hat. Interessant dabei: Das Gericht spricht von einer Beschlagnahme des Grundstücks durch die Stadt.

Weitere Notunterkunft in Lüneburg geplant

500 Flüchtlinge sollen in einem Teil der ehemaligen Schlieffen-Kaserne untergebracht werden

Hannover, 09.10.2015 - Das Land Niedersachsen trifft derzeit Vorbereitungen, um einen Teil der ehemaligen Schlieffen-Kaserne in Lüneburg als Notunterkunft für 500 Flüchtlinge zu nutzen. Die Notunterkunft ist zusätzlich zu der bereits bestehenden Landesunterkunft auf dem Gelände der Lüneburger Theodor-Körner-Kaserne vorgesehen, teilt die Hansestadt Lüneburg am Abend mit. Betreiber werde voraussichtlich das Deutsche Rote Kreuz sein. Ein genauer Zeitplan stehe nach Angaben der Stadt noch nicht fest, das Land befinde sich noch in der ersten Planung. Eine Nutzung werde für Ende dieses Jahres angestrebt.

Privateigentum hat Vorrang vor Flüchtlingen

Verwaltungsgericht Lüneburg kippt Verfügung der Stadt und empfiehlt Unterbringung in Turnhallen

Lüneburg, 09.10.2015 - Der Abriss-Stopp für das frühere Kinder- und Jugendheim in Wilschenbruch ist bedeutungslos. Das Verwaltungsgericht in Lüneburg hat heute eine Verfügung gekippt, mit der die Stadt Lüneburg einen aus ihrer Sicht drohenden Abriss des Gebäudes verhindern wollte, um es als Flüchtlingsunterkunft nutzen zu können. Das Gericht hat einem Eilantrag des Eigentümers stattgegeben, der gegen diese Verfügung geklagt hatte. In seiner Urteilsbegründung weist das Verwaltungsgericht unter anderem darauf hin, dass die Stadt zunächst andere Möglichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen ausschöpfen müsse, beispielsweise die Nutzung von Turnhallen. Die Stadt reagiert auf die Entscheidung mit Unverständnis.

Flüchtlinge: Erste Zwangsmaßnahme für Unterbringung in Lüneburg

Stadt will ehemaliges Kinderheim für Flüchtlinge nutzen – Eigentümer erhält Verfügung

Lüneburg, 07.10.2015 - Bei der Suche nach weiteren Unterkünften für die nach Lüneburg kommenden Flüchtlinge hat die Stadt jetzt eine härtere Gangart eingelegt: Mit einer Verfügung hat sie dem Eigentümer des früheren Kinder- und Jugendheims in Wilschenbruch den Abriss des Gebäudes untersagt. Sie will sich damit die Option offenhalten, das Gebäude auch gegen den Willen des Eigentümers für die Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen. Die Stadt macht damit wahr, was Oberbürgermeister Ulrich Mädge bereits vor wenigen Wochen angekündigt hatte: unkooperatives Verhalten von Eigentümern im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen nicht länger zu tolerieren.

Nur noch Tempo 70 auf der Ostumgehung

Geschwindigkeitsbegrenzung soll wandernde Flüchtlinge schützen

Statt 100 gilt auf einem Teilabschnitt der Ostumgehung nur noch Tempo 70 als Höchstgeschwindigkeit. Foto: LGheuteLüneburg, 05.10.2015 - Zu einem ungewöhnlichen Schritt sah sich jetzt die Lüneburger Stadtverwaltung veranlasst. Nachdem auf der Ostumgehung vermehrt zu beobachten war, dass Fußgänger – mutmaßlich Flüchtlinge, die ihren Weg aus der Notunterkunft in der Theodor-Körner-Kaserne in die Stadt abkürzen wollten – auf der Schnellstraße unterwegs waren, hat die Stadt auf der Ostumgehung streckenweise Tempo 70 als Höchstgeschwindigkeit verfügt. Die Maßnahme gilt im Abschnitt zwischen Stadtkoppel und Ebensberg und sei aus Sicherheitsgründen in Absprache mit der Polizei und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr erfolgt, teilte die Stadt mit.

Arbeiten in der Lüner Straße

Kanalisation wird erneuert – Arbeiten finden nachts statt

Lüneburg, 02.10.2015 - Anwohner und Passanten der Lüner Straße müssen sich vom 12. bis zum 23. Oktober auf Behinderungen einstellen. Grund sind Sanierungsarbeiten in der Kanalisation und Schachtsanierungen im Auftrag der stadteigenen Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH (AGL). Die Bauarbeiten erstrecken sich von der Bardowicker Straße bis zur Salzstraße am Wasser/Am Stintmarkt. Fahrzeuge dürfen diesen Abschnitt nur eingeschränkt befahren, zeitweise überhaupt nicht. Für Anwohner werden die Lüner Straße und die Nebenstraßen eingeschränkt erreichbar bleiben.

Arbeiten am Lüner Weg

Bahnübergang vorübergehend nachts für Autoverkehr gesperrt

Lüneburg, 02.10.2015 - Von Montag, 5. Oktober, an bis zum 17. Oktober müssen sich Autofahrer auf der Erbstorfer Landstraße in der Nacht auf Umwege einstellen. Grund sind Arbeiten am Bahnübergang zwischen Lüner Weg und Gorch-Fock-Straße, teilt die Stadtverwaltung mit. Dort werden im Auftrag der Deutschen Bahn AG die technischen Anlagen erneuert. Jeweils in der Zeit von 21 bis 5 Uhr bleibt die Erbstorfer Landstraße im Bereich des Bahnübergangs gesperrt. Fußgänger und Radfahrer können den Baustellenbereich allerdings passieren. Auch der Busverkehr ist von den Arbeiten nicht betroffen.

Einschränkungen durch Sülfmeisterfest

Lüneburg bereitet sich auf Festwochenende vor

Bald rollen die Fässer wieder: Am Wochenende 2. bis 4. Oktober feiert Lüneburg sein Sülfmeisterfest. Foto: LGheuteLüneburg, 30.09.2015 - Am kommenden Wochenende, 2. bis 4. Oktober, findet in Lüneburg wieder das alljährliche Sülfmeisterfest statt. Und wie in jedem Jahr müssen sich die Lüneburger auf Einschränkungen und Änderungen bei der Straßenführung und den Buslinien und Taxen im Innenstadtbereich einstellen. Auch Radfahrer werden dann nicht überall wie gewohnt fahren können. Folgende Einschränkungen sind vorgesehen.

ASM-Taxi wird teurer

Fahrt-Preise für Nachtschwärmer steigen ab 1. Oktober

Lüneburg, 30.09.2015 - Die Fahrten mit dem Anruf-Sammel-Mobil (ASM) werden teurer. Grund ist die Anpassung des Tarifs an die steigenden Kosten, denn auch im Taxengewerbe, zu dem das ASM zählt, gilt der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn, teilt die Stadt dazu mit. Taxifahrten sind bereits teurer geworden, das ASM zieht nun nach. So steigen ab 1. Oktober 2015 die Fahrpreise im Stadtgebiet auf 4,50 Euro (bislang 3,50 Euro) für Nutzer ohne Ermäßigung beziehungsweise auf 3,50 Euro (bislang 3 Euro) für Nutzer mit Ermäßigung, wie etwa Schüler und Studenten. Für Fahrten in die an den Stadtverkehr angeschlossenen Umlandgemeinden müssen die Kunden je nach Entfernung innerhalb des Landkreises Lüneburg künftig zwischen 5 Euro und 13,40 Euro bezahlen (bisher 4 Euro bis 11,20 Euro).

"Zustand kann so nicht bleiben"

Stadt kritisiert Zuwegung zur Flüchtlings-Unterkunft in der TKK

Lüneburg, 30.09.2015 - Die vor ein paar Tagen erfolgte Einquartierung von Flüchtlingen im sogenannten Olympischen Dorf, einem Areal der Theodor-Körner-Kaserne (TKK) in Lüneburg, stößt bei der Stadt auf Kritik. Sie bemängelt die Zuwegung zum Areal über das nördlich gelegene Kasernen-Tor. Markus Moßmann, Sicherheitsdezernent bei der Hansestadt Lüneburg: "Die Menschen stehen dort mitten im Wald, der Weg ist nicht beleuchtet, es fehlt jegliche Beschilderung und es gibt auch keine gesicherte Querung über die Hafenbahn. Das kann so nicht bleiben, das ist viel zu gefährlich."