Betroffen sind Beschäftigte des Gesundheits- und Pflegebereichs
Hannover, 21.01.2022 - Die Impfpflicht kommt, vorerst aber nur für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs. Wie das Gesundheitsministerium in Hannover mitteilt, müssen die Beschäftigten ab 15. März ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Die so genannte einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt bundesweit. Sie soll Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer Covid-19-Infektion schützen.