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Impfstoff von Johnson&Johnson allein reicht nicht mehr

Zweite Impfung gilt nicht mehr als Auffrischung 

Hannover, 18.01.2022 - Personen, die lediglich einmal mit dem Impfstoff Janssen von Johnson&Johnson geimpft wurden, gelten nicht mehr als vollständig geimpft. Das teilte das Gesundheitsministerium in Hannover unter Bezug auf eine entsprechende Änderung der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Paul-Ehrlich-Instituts mit.

Allen Betroffenen wird zur Vervollständigung der Grundimmunisierung dringend eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff vier Wochen nach der Impfung mit Janssen empfohlen, erklärte das Ministerium. Damit sei nun auch beim Impfstoff von Johnson&Johnson erst die dritte Impfung als Auffrischungsimpfung zu betrachten.

Mit der Neuregelung gelten Personen, die nach der ersten Impfung mit Janssen eine zweite Impfung erhalten haben, rechtlich nicht länger als "geboostert". Damit können sie auch nicht mehr von der Testpflicht im Rahmen der 2G-plus-Regelungen nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung befreit werden. 

Personen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, werden deshalb gebeten, sich drei Monate später um eine Auffrischungsimpfung zu bemühen, "um den bestmöglichen Schutz vor einer Infektion, insbesondere aber einem schweren Covid-Verlauf zu erhalten", so das Ministerium. Bis zum Erhalt der dritten Impfung unterliegen alle Betroffenen der Testpflicht bei 2G-plus.

 

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