Gezielte Entnahme galt eigentlich zwei anderen Tieren – Zahlreiche Risse seit 2017
Hannover, 10.01.2022 - Im Amt Neuhaus wurde am vergangenen Sonnabend, 8. Januar, gezielt ein Wolf getötet, allem Anschein nach aber der falsche. Wie das Umweltministerium in Hannover mitteilt, fand die Tötung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung für Wölfe des Rudels Amt Neuhaus statt. Bei dem Tier soll es sich aber um einen ein- bis zweijährigen weiblichen Wolf handeln, der aber nicht zum Abschuss freigegeben war. Anlass für die "Entnahme" sind vermehrte Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere im Amt Neuhaus.
Laut Umweltministerium wurde der Kadaver routinemäßig vom NLWKN geborgen. Eine genetische Untersuchung zur Identifizierung des Wolfs mittels Gewebeprobe wurde eingeleitet. Das Ergebnis über dessen Herkunft werde aller Voraussicht bis Ende Januar feststehen. Die Obduktion des Kadavers erfolgt im Rahmen des regulären bundesweiten Totfundmonitorings beim Leibniz Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin.
Wie das Ministerium weiter erklärt, ist die Genehmigung für die Tötung aber beschränkt auf zwei Tiere des Rudels Amt Neuhaus: die Fähe GW 872f und der Rüde GW 1532m. Bei der entnommenen Fähe handelt es sich aber "augenscheinlich um ein ca. 1-2 Jahre altes Tier und nicht um die mindestens 7-jährige GW 872f", so das Ministerium. Der Vollzug für die Entnahme dieser Tiere wurde aufgrund der erfolgten Entnahme zunächst ausgesetzt, könne aber unmittelbar wieder in aufgenommen werden.
◼︎ Tötung war rechtlich dennoch korrekt
Hintergrund und rechtliche Grundlage für die Tötung sind laut Ministerium die seit 2017 vermehrten Übergriffe im Territorium des Rudels Amt Neuhaus auf Nutztiere. Dabei haben Wölfe vornehmlich Schafe erbeutet, wobei der "zumutbare Herdenschutz" mehrfach überwunden worden sei. Im Gebiet des Rudels Amt Neuhaus werden mehrere unterschiedliche Herdenschutzmaßnahmen (Herdenschutztiere, olfaktorische Vergrämung etc.) eingesetzt, die aber zu keiner nachhaltigen Verbesserung der Lage geführt hätten.
Am 29. November letzten Jahres wurde daher durch den NLWKN eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung der beiden Wölfe erteilt. Mit dieser Ausnahmegenehmigung wurde insbesondere die "Gefahr der Fortführung und Weitergabe von in der Kulturlandschaft untypischen Jagdtechniken von Wölfen in Bezug auf ausreichend geschützte Nutztiere gewürdigt", teilte das Ministerium mit.
Aus den DNA-Analysen und den vorgefundenen Rissbildern geht hervor, dass unter anderem die beiden Elterntiere des Rudels, der Rüde GW1532m und die Fähe GW872f, an den Rissereignissen beteiligt waren.
Der Gesamtschaden, der nach Einschätzung des Ministeriums mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die beiden Elterntiere zurückgeht, belief sich im Jahr 2020 auf ca. 2.785 Euro. Hinzu kommen weitere Schäden in Höhe von mindestens 3.000 Euro durch eine Reihe weiterer Rissvorfälle im Territorium des Rudels Amt Neuhaus, deren abschließende finanzielle Bearbeitung derzeit noch erfolge.
Die aktuell gemeldete Tötung des weiblichen Wolfs aus dem Rudel Amt Neuhaus ist laut Ministerium gleichwohl von der geltenden Rechtslage "vollumfänglich gedeckt". Dies ergebe sich dem Ministerium aus folgendem: "Da eine sichere Identifizierung der Wölfe bei Vollzug im Gelände nicht zweifelsfrei möglich ist, kann diese nur über den räumlich-zeitlichen Zusammenhang in Anknüpfung an die Schadensereignisse erfolgen."