Behörde ist Anzahl straffällig gewordener Ausreisepflichtiger mit psychischen Problemen im Landkreis Lüneburg nicht bekannt
Lüneburg, 05.02.2025 - Seit Wochen wird Lüneburg von einem gewalttätigen Westafrikaner tyrannisiert, mehr als 40 Straftaten hat er inzwischen verübt, darunter schwere Körperverletzungen. Dass der Ausreisepflichtige, ein 30-jähriger Mann aus Guinea-Bissau, gleich zwei Mal dieselbe Frau krankenhausreif schlug und noch immer nicht abgeschoben ist, macht viele Menschen nicht nur in Lüneburg fassungslos. Doch er ist nicht der Einzige, der sich im Landkreis Lüneburg trotz abgelehnten Asylantrags aufhält – und nicht der Einzige, der straffällig geworden ist und weiter frei herumläuft.
637 Personen leben im Landkreis Lüneburg, deren Asylantrag abgelehnt wurde und deshalb ausreisepflichtig sind. Diese Zahl mit Stand 28. Januar 2025 nannte die gemeinsame Ausländerbehörde von Stadt und Landkreis Lüneburg auf eine Anfrage von LGheute.
619 Personen davon fallen unter die Kategorie Duldung, "weil es tatsächliche oder rechtliche Abschiebehindernisse gibt", so die Ausländerbehörde. Dazu zählt sie unter anderem Passlosigkeit, dauerhaft fehlende Übernahmebereitschaft des Staates, in den abgeschoben werden soll, erforderliche, aber fehlende Zustimmung der Staatsanwaltschaft oder auch unzumutbare Beeinträchtigung des Rechts auf Wahrung des Ehe- und Familienlebens.
Die übrigen 18 Personen verfügen laut Ausländerbehörde nur noch über eine sogenannte "Identitätsbescheinigung für Abzuschiebende". Danach ist die Abschiebung in diesen Fällen zwar eingeleitet, doch bedeutet dies lediglich, dass sie seitens der Behörde bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen beantragt ist. Ob dem Antrag auch stattgegeben wird, steht auf einem anderen Blatt, wie aktuell das Beispiel des Westafrikaners zeigt. So wurde der Abschiebeantrag des Landkreises Harburg wie berichtet aufgrund formaler Fehler vom Amtsgericht Lüneburg abgelehnt.
◼︎ Anzahl "tickender Zeitbomben" in Lüneburg nicht bekannt
Der LGheute-Anfrage selbst ging der Anschlag von Aschaffenburg vom 22. Januar voraus, bei dem ein zweijähriges Kind und ein 41-jähriger Mann mit einem Messer erstochen wurden. Beide wurden Opfer eines 28-jährigen Afghanen, der in psychiatrischer Behandlung und ausreisepflichtig war.
Ist so etwas auch in Lüneburg möglich? Das wollte LGheute wissen und fragte deshalb bei der Ausländerbehörde nach, wie viele ausreisepflichtige Personen in Stadt und Landkreis Lüneburg leben, die ebenfalls wie der Mörder von Aschaffenburg in psychiatrischer Behandlung waren und bei denen davon ausgegangen werden kann, dass von ihnen Gewalt ausgeht.
Doch dazu konnte die Ausländerbehörde keine Angabe machen, eine "quantitative Angabe" sei nicht möglich, hieß es. Die Begründung: "Ob von psychisch erkrankten Menschen Gewalt ausgehen kann, ist ... keine Frage, die die Ausländerbehörde beantworten kann. Das gilt auch für die Frage, ob von einer Person, die sich einer Straftat gegen die körperliche Unversehrtheit schuldig macht, eine weitere einschlägige Straftat zu erwarten ist." Ob hier in der Region also "tickende Zeitbomben" herumlaufen, wie der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki mit Blick auf die Lage in Deutschland nach Aschaffenburg kürzlich formulierte, scheint der Behörde in Lüneburg demnach nicht bekannt zu sein.
◼︎ Konsequenzen erst nach Straftaten
Zieht die Lüneburger Ausländerbehörde aus Aschaffenburg, Magdeburg oder Solingen und jetzt aus Lüneburg dennoch Konsequenzen? Man priorisiere weiterhin diejenigen Fälle, in denen "kein Abschiebungsverbot vorliegt und kein dauerhaftes Abschiebungshindernis besteht", teilte die Behörde mit. Allerdings würden auch Fälle wie der Lüneburger Westafrikaner in den Blick genommen – aber erst dann, wenn "schwerwiegende Straftatbestände nach den Vorgaben des Aufenthaltsgesetzes" eingetreten sind.
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