Staatsanwaltschaft reagiert wegen zu vieler ähnlich gelagerter Delikte
Lüneburg, 02.02.2025 - In dem chaotisch verlaufenden Abschiebeprozess um den mehrfachen Straftäter aus Guinea-Bissau gab es am heutigen Abend eine Wende. Wie die Polizei mitteilte, ist der 30-jährige Mann, der sich illegal in Deutschland aufhält und seit Wochen Lüneburg terrorisiert, vorläufig festgenommen worden. Die Festnahme sei in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft Lüneburg möglich geworden, die nun Hauptverhandlungshaft beantragte.
Die Polizei bestätigte am Abend auch, was LGheute bereits zuvor berichtet hatte. So war der Mann, der am Morgen aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen wurde, erneut im Lüneburger Innenstadtbereich aufgefallen. Laut Polizei verzehrte er wie in den vergangenen Tagen und Wochen zuvor bereits in einem Lokal sein Essen, ohne es im Anschluss zu bezahlen. Bei Eintreffen der Polizei habe er sich aggressiv verhalten und einen Polizeibeamten beleidigt.
Festgenommen wurde der Mann nun "aufgrund der hohen Anzahl ähnlich gelagerter Delikte", wie die Polizei mitteilte. In enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft Lüneburg seien die zahlreichen Straftaten der vergangenen Tage zusammengetragen worden. Neben Beleidigungen, Bedrohungen, Körperverletzungen und Hausfriedensbrüchen wird dem Mann der gewerbsmäßige Betrug durch regelmäßiges Verspeisen von Nahrungsmitteln ohne anschließende Bezahlung vorgeworfen.
Fassungslosigkeit bei vielen Lüneburgern löste der 30-Jährige vor allem durch sein brutales Vorgehen gegen eine Bäckerei-Mitarbeiterin aus, die er innerhalb weniger Tage gleich zwei Mal schwer verletzte, zuletzt am gestrigen Sonnabend. Die Frau musste wieder mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht werden.
Die Staatsanwaltschaft Lüneburg beantragte heute nun Hauptverhandlungshaft. Ein Bereitschaftsrichter des Amtsgerichts Soltau hat laut Polizei noch am Abend einen Haftbefehl gegen den 30-jährigen Mann erlassen. Hauptverhandlungshaft kann unter anderem angeordnet werden, wenn eine Entscheidung im beschleunigten Verfahren wahrscheinlich ist und zu befürchten ist, dass der vorläufig Festgenommene der Hauptverhandlung fernbleiben wird.
◼︎ Späte Reaktion der Staatsanwaltschaft
Polizei und Staatsanwaltschaft haben damit nun offensichtlich erste Konsequenzen aus den schlimmen Vorfällen der letzten Tage und Wochen gezogen, die Lüneburg in Atem hielten. Völlig unverständlich war für viele die Entscheidung des Amtsgerichts Lüneburg, den Mann am vergangenen Freitag nicht wie geplant der Abschiebehaft zuzuführen, sondern ihn stattdessen auf freien Fuß zu setzen. Der zuständige Richter begründete dies mit formalen Fehlern in den Abschiebeunterlagen des Landkreises Harburg. Ob und wann es zu einer zeitnahen Abschiebung des Mehrfachstraftäters kommen wird, wurde nicht mitgeteilt.
Auf die Staatsanwaltschaft dürfte nun die Frage zukommen, warum nach dem umfangreichen Strafregister des Mannes und der offenkundigen Gefahr, die er für die Allgemeinheit darstellte, nicht bereits früher Gebrauch von der Möglichkeit gemacht wurde, Hauptverhandlung zu beantragen. Dies hätte der Bäckerei-Mitarbeiterin zumindest das doppelte Leid erspart.