30-jähriger Mann aus Guinea-Bissau war mehrfach in Lüneburg aufgefallen
Lüneburg, 30.01.2025 - Eingreifen in letzter Sekunde. So muss man die Aktion deuten, die heute durch die Polizei Lüneburg vorgenommen wurde. Sie hatte am Morgen einen 30 Jahre alten Staatsbürger aus Guinea-Bissau in Gewahrsam genommen. Der Mann, der zuletzt mehrfach in Lüneburg durch Straftaten auffällig geworden war, war erstmals Anfang Januar im Rahmen einer Personenkontrolle der Polizei Tostedt im Landkreis Harburg mit einem gefälschten portugiesischen Aufenthaltstitel aufgegriffen worden. Nun soll er in Abschiebehaft gebracht werden.
Wie die Polizei berichtet, war der 30-Jährige in Lüneburg fast täglich und dabei oft sogar mehrfach durch Hausfriedensbrüche, Betrugsdelikte, Körperverletzung sowie durch einen tätlichen Angriff auf eine Polizeibeamtin aufgefallen. Er hatte in Lokalen gespeist, ohne zu bezahlen, hatte in Geschäften bei Kunden und Mitarbeitern Angst und Schrecken verbreitet und einer Polizisten mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Mehrfach hatte er zudem gegen Platzverweise verstoßen.
Aktiv war die Polizei bereits vor dem heutigen Tag geworden. Weil der Mann aus Guinea-Bissau sich unerlaubt in Deutschland aufhält, wurde er beim ersten Antreffen durch die Polizei aufgefordert, sich bei der Ausländerbehörde des Landkreises Harburg zu melden – dort deshalb, weil er in Tostedt erstmals von der Polizei registriert wurde. Der Aufforderung kam der Mann aber nicht nach.
Nach einem weiteren Antreffen in Lüneburg in der vergangenen Woche durch die Polizei wurde dem 30-Jährigen aufgrund seines unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet
am 22. Januar die Ausweisungsverfügung der Ausländerbehörde des Landkreises Harburg durch die Polizei zugestellt und eröffnet. Damit startete auch die siebentägige Ausreisefrist, die gestern endete – die der Mann aber verstreichen ließ.
Die jetzt vorgenommen Maßnahmen waren laut Polizei parallel mit den entsprechenden Bereitschaftsrichtern "unter Beachtung aller rechtlichen Grundlagen für freiheitsentziehende Maßnahmen" geprüft und umgesetzt worden. Neben der fast täglichen Abstimmung mit dem Landkreis Harburg seien polizeiintern weitere Möglichkeiten nach Strafprozessrecht, Gefahrenabwehrrecht und dem Psychisch-Kranken-Gesetz, das freiheitsentziehende Maßnahmen zum Schutz vor Eigen- oder Fremdgefährdung vorsieht, geprüft worden.
Nach Ablauf der Frist wurde der Mann heute schließlich in Gewahrsam genommen mit dem Ziel der Vorführung zur Abschiebungshaft. Die Prüfung erfolgt derzeit beim Amtsgericht Lüneburg.
Die Polizei betonte heute die enge und direkte Zusammenarbeit mit dem Landkreis Harburg, die in den letzten sieben Tagen unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und Fristen eine "schnellstmögliche Ingewahrsamnahme" mit dem Ziel der Abschiebung möglich gemacht hätten.