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Schnelle Wahl mit kurzen Fristen

Versand der Briefwahlunterlagen erst ab dem 7. Februar

Die Unterlagen für die Bundestagswahl 2025 kommen erst kurz vor dem Wahltag. Archiv-Foto: LGheuteLüneburg, 18.01.2025 - So kurz wie der gerade begonnene war ein Bundestagswahlkampf wohl noch nie. Der Vorteil: Die inhaltslosen Plakate der angetretenen Parteien sind bald wieder verschwunden und der Politikwechsel kommt schneller. Schnell müssen auch die Wähler sein, denn die Briefwahlunterlagen werden frühestens ab dem 7. Februar versandt. Auch eine Briefwahl im Lüneburger Rathaus ist erst ab diesem Tag möglich. Anträge dafür sind aber schon früher möglich.

Als Grund für die späte Briefwahl nennt die Stadtverwaltung den späten Druck und Versand der Stimmzettel an die Gemeinden. Unabhängig davon können Briefwahlunterlagen aber bereits vorher beantragt werden. Dafür ist das Briefwahlbüro der Hansestadt Lüneburg ab Montag, den 20. Januar, geöffnet. 

Die Beantragung der Briefwahl ist auch über die Wahlbenachrichtigungen der Stadt möglich, die bis Ende Januar zugehen sollen. Darin findet sich ein QR-Code, der direkt zum Online-Wahlscheinantrag auf der städtischen Homepage führt. Die Seite kann ab 21. Januar auch direkt aufgerufen werden unter http://www.hansestadt-lueneburg.de/wahlen2025.

Für den Online-Wahlscheinantrag werden zwingend Angaben aus der Wahlbenachrichtigung benötigt (Nr. im Wählerverzeichnis/Wahlbezirksnummer). Bei Nutzung des personalisierten QR-Codes sind diese Daten bereits hinterlegt. 

Ein Antrag auf Briefwahl kann auch postalisch gestellt werden oder persönlich im Briefwahlbüro. Nach Möglichkeit sollten Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigung (mit dem ausgefüllten Briefwahlantrag auf der Rückseite) sowie einen Personalausweis oder Reisepass dabei haben. Die Ausgabe der Unterlagen im Briefwahlbüro bzw. postalische Versendung wird voraussichtlich erst ab dem 7. Februar möglich sein. 

Wer bei der Briefwahl entsprechende Postrisiken vermeiden will, sollte zu gegebener Zeit das Briefwahlbüro persönlich aufsuchen, um direkt vor Ort zu wählen oder die Unterlagen mitzunehmen und zu Hause zu wählen. Wer ganz sichergehen will, sollte nach Möglichkeit keinen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, sondern am Wahlsonntag unmittelbar im Wahllokal von seinem Wahlrecht Gebrauch machen.

Das Briefwahlbüro im Rathaus (Eingang E) ist über die Waagestraße und den Rathausgarten erreichbar. Öffnungszeiten: montags bis mittwochs von 10 bis 13 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 10 bis 13 Uhr sowie 14 bis 17 Uhr, freitags durchgehend von 10 bis 15 Uhr. Telefonischer Kontakt zum Briefwahlbüro für Rückfragen: (04131) 309-3200.

Wer bis zum 31. Januar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich beim Briefwahlbüro melden und nachhaken. Wer nicht im Wählerverzeichnis steht, aber die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, kann spätestens bis zum 7. Februar schriftlich Einspruch einlegen und einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen.

 

 

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