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Feuerwerk nicht überall erlaubt

In Lüneburg und Bleckede gibt es Verbotszonen

Das Feuerwerksverbot gilt in Lüneburg für den gesamten Innenstadtbereich, den Kalkberg und das Kloster Lüne. Foto: LGheuteLüneburg/Bleckede, 31.12.2024 - Auch in diesem Jahr gibt es in Lüneburg und in Bleckede wieder ein Feuerwerksverbot im Innenstadtbereich. An Silvester und Neujahr besteht das Verbot in Lüneburg für die gesamte historische Innenstadt, das Naturschutzgebiet Kalkberg und den Bereich rund um das Kloster Lüne. Wie in Lüneburg gilt das Verbot auch in Bleckede vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis zum 1. Januar, 24 Uhr.

Mit den Verboten soll die Brandgefahr verhindert werden, die von Hochfeuerwerk und Raketen ausgeht. Die dichte Bebauung und die besondere Bauweise der Gebäude im Innenstadtbereich erschweren eine Brandbekämpfung, so dass sich ein Brand im schlimmsten Fall auch auf weitere Gebäude ausweiten könnte.

Generell gilt auch an anderen Orten: Das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie Reet- und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen ist verboten. Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. 

Mitarbeiter der Stadt Lüneburg und der Polizei kontrollieren die geschützten Gebiete. Am Kalkberg gibt es Unterstützung durch eine private Sicherheitsfirma. Ziel der Kontrollen ist es, in erster Linie zu informieren und auf die Gefahren durch das Abbrennen von Feuerwerk in den Gebieten hinzuweisen. Bei einer Missachtung des Verbots droht eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Außerdem kann die Person des Platzes verwiesen werden.

Verboten sind alle Kleinfeuerwerke, das umfasst alle pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F2. Darunter fallen etwa Feuerwerksbatterien, Einzelraketen, Schwärmer, Knallkörper und Leuchtfeuerwerke. Ob ein Feuerwerk in die Kategorie F2 fällt, muss auf der Verpackung beim Kauf gekennzeichnet sein. Kleinstfeuerwerke der Kategorie F1 wie zum Beispiel Wunderkerzen und Tischfeuerwerke, die auch in Gebäuden gezündet werden dürfen, sind erlaubt. 

In den Gebieten außerhalb des in Lüneburg geschützten Bereiches, zum Beispiel am Handwerkerplatz, am Reichenbachplatz und im Bereich am Parkplatz Sülzwiesen, ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 erlaubt.

Die Verbotszone (schraffierte Fläche) in Bleckede. Grafik: Stadt Bleckede 

 

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