Rat beschließt Umbenennung mit großer Mehrheit
Lüneburg, 22.03.2025 - Die Hindenburgstraße ist umbenannt. Sie heißt ab sofort Gartenstraße und bekommt damit ihren alten Namen zurück. Das hat der Rat der Stadt in seiner jüngsten Sitzung mit namentlicher Abstimmung mehrheitlich beschlossen.
Dem Beschluss vorausgegangen war eine langjährige politische Debatte – mehrfach wurden Anträge dazu aus dem linken Parteienspektrum eingebracht, zuletzt auf Grundlage eines Antrags von SPD, Grünen und der Gruppe Die Partei/Die Linke. Der Kulturausschuss der Stadt befasste sich mehrfach mit dem Thema, hatte eine Empfehlung zuletzt selbst aber nicht abgegeben.
Sogar eine Befragung der Betroffenen, also Anwohner und Gewerbetreibende, wurde durchgeführt. Zur Wahl standen auf dem Fragebogen drei Namensvorschläge – Gartenstraße, Sonja-Barthel-Straße und Geschwister-Reiminius-Straße – und die Ablehnung der Umbenennung. Die Befragten sprachen sich mit deutlicher Mehrheit von 58,57 Prozent gegen eine Umbenennung aus. Falls es doch eine Umbenennung geben sollte – die Umfrage hatte keine rechtliche Bindung und lag allein beim Rat der Stadt – entschied sich eine deutliche Mehrheit mit 61 Prozent für den Namen Gartenstraße (LGheute berichtete).
◼︎ Rat entscheidet gegen Umfrage-Ergebnis
In der Debatte im Rat sprachen sich CDU und FDP und auch Sören Köppen von der Basis gegen eine Umbenennung aus, konnten sich aber nicht gegen die Antragsteller durchsetzen, die damit das Ergebnis der Umfrage ignorierten. Bei der Abstimmung über den neuen Namen sprachen sich die Ratsmitglieder mehrheitlich für eine Umbenennung der Straße in Gartenstraße aus.
Damit ist die Straße formal umbenannt. Wann die neue Beschilderung aufgestellt wird, hängt laut Stadtverwaltung unter anderem von den Lieferzeiten der Schilder ab sowie von den Mitteilungen über die Straßenumbenennung, die die Verwaltung vor dem Aufstellen der Schilder an Anlieger sowie Ämter, Versorger und Institutionen in Lüneburg gibt (Polizei, Rettungsdienste u.a.).
Die Stadtverwaltung kündigte an, zeitnah alle Betroffenen mit einem Schreiben umfassend zu informieren. Allen Anwohnern und anliegenden Gewerbetreibenden steht außerdem eine Entschädigung gemäß der städtischen Richtlinie zu. Entsprechende Anträge sollen zur Verfügung gestellt werden.
Lesen Sie hierzu auch den Kommentar.